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Comparis-Label zur Krankenkassen-Werbung
Erst führen die Krankenversicherer einen eigenen Kodex ein – jetzt kommt noch ein Gütesiegel von dritter Seite: «Saubere Kundenwerbung».
, 19. August 2015 um 09:48![image](https://res.cloudinary.com/deep-impact-ag/image/upload/c_fill,w_640,dpr_1/ar_16:9,c_fill,g_auto/q_auto/fl_progressive/f_auto/v1643632466/insideit/default/mood-3.png)
«Orientierung bei der Kassenwahl»
- KPT/CPT,
- EGK Gesundheitskasse,
- Glarner Krankenversicherungen,
- Stiftung Krankenkasse Wädenswil,
- Krankenkasse SLKK,
- Rhenusana – Die Rheintaler Krankenkasse,
- Krankenkasse Luzerner Hinterland.
- die Sumiswalder Krankenkasse,
- Sodalis Gesundheitsgruppe.
Doppelt gemoppelt hält besser?
- dass der Name des Anrufers, die Firmenbezeichnung des Auftraggebers sowie der Zweck des Anrufs genannt werden.
- Es dürfen keine anderen Gesprächsbegründungen für den Anruf vorgegeben werden – beispielsweise eine Umfrage.
- Weiter darf die verwendete Telefonnummer nicht verschleiert oder unterdrückt werden.
- Die Vereinbarung verbietet zudem Anrufe ohne vorherige Zustimmung des Angerufenen, die sogenannte Kaltakquise.
- Makler, Vermittler und Telefonmarketing-Anbieter sind verpflichtet, sich an die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zu halten, insbesondere den Sterneintrag.
- Zudem darf die Aufwandentschädigung für Makler und Vermittler den Höchstbetrag von 50 Franken pro Versicherungsabschluss zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht überschreiten.
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