Berner Zahnärzte wehren sich gegen tiefen Sozialtarif

Manche Berner Zahnärzte wollen keine Sozialhilfeempfänger mehr behandeln. Denn der Kanton Bern hat eine gewährte Tariferhöhung rückgängig gemacht.

, 18. Januar 2019 um 12:15
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Etliche Zahnärzte im Kanton Bern wollen keine Sozialhilfeempfänger mehr behandeln - zumindest nicht zum derzeit im Kanton Bern gültigen Tarif. Deshalb hat die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) mit der bernischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO Bern ein Krisentreffen vereinbart, wie die Zeitung «Der Bund» meldet.
Hintergrund des Tarifsstreits ist eine Motion der Lysser SP-Grossrätin Margrit Junker Burkard. Diese forderte, dass die Berner Zahnärzte für die Behandlung von Sozialhilfeempfängern dem Kanton nicht mehr den höheren Tarif verrechnen dürfen, den die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO vor einem Jahr eingeführt hatte.
Dieses Tarifsystem bringe der Sozialhilfe nämlich Mehrkosten von rund 2 Millionen Franken, begründete Margrit Junker Burkhard ihren Vorstoss. Sie fand es widersprüchlich, dass im Kanton Bern Kürzungen in der Sozialhilfe beschlossen worden seien und den Zahnärzten gleichzeitig ein höherer Tarif gewährt werde.

435 Franken statt 330 Franken pro Stunde

Tatsächlich stellte Preisüberwacher Stefan Meierhans letztes Jahr fest, dass der neue Tarif zu Preiserhöhungen von rund 30 Prozent führte. Ein Beispiel: Zahnärzte konnten seit Anfang 2018 für die Behandlung von Sozialhilfeempfängern dem Kanton Kosten von 435 Franken statt nur 330 Franken pro Stunde Mundhygiene verrechnen.
Doch auf Anfang Jahr hat die Berner GEF nun die Tariferhöhung vom letzten Jahr wieder rückgängig gemacht. Die Sozialdienste dürfen seither nur noch Offerten zum alten Tarif akzeptieren, der aus dem Jahr 1994 stammt.
Das wollen die Berner Zahnärzte nicht akzeptieren. Im alten Tarif seien weder die Teuerung noch die gestiegenen Anforderungen bei der Hygiene einberechnet. Den neuen Tarif hatte die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO zusammen mit der Unfall- (UV), der Militär- (MV) und der Invalidenversicherung (IV) festgelegt.
Wenn Sozialhilfeempfänger zum Zahnarzt müssen, zahlt ihnen der Kanton die Kosten. Allerdings achten die Sozialdienste darauf, dass die Zahnärzte nur notwendige und einfache Behandlungen vornehmen. Sie überprüfen deshalb die Zahnarzt-Offerten und verlangen zum Teil auch günstigere Lösungen.
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