Bern: Ärzte-Streit um Notfalldienst setzt sich fort

Rund 200’000 Franken Anwaltskosten erforderte bislang die Auseinandersetzung um den unbeliebten Notfalldienst. Dafür aufkommen mussten die Ärzte.

, 8. März 2016 um 09:41
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Seit Wochen streiten sich Mediziner über den Notfalldienst im Grossraum Bern. Die Berner Fach- und Hausärzte sind sich uneins darüber, wer wie viel Notfalldienst nachts und an den Wochenenden schieben soll.
Vor diesem Hintergrund beschloss der Vorstand des ärztlichen Bezirksvereins Bern Regio im Januar seinen Abgang auf die Vereinsversammlung von dieser Woche. Von diesem radikalen Schritt ist er zwar abgerückt, wie die «Berner Zeitung» berichtet.

«Wir sind doch Kollegen»

«Wir wollen aber grund­sätzlich über den Sinn und die Aufgaben des Vereins diskutieren», sagt Vizepräsident Daniel Marth der BZ. «Es kann nicht sein, dass sich der Verein und seine Mitglieder dauernd juristisch bekämpfen. Wir sind doch Kollegen», sagte er der Zeitung.
Die Ursache für die Streitereien sei die kantonale Gesundheitsdirektion von Regierungsrat Philippe Perrenoud. Die habe es seit Jahren versäumt, die Sache auf eine saubere juristische Grundlage zu stellen, so Marth weiter. Die Berner Ärztegesellschaft hat deswegen beim Regierungsrat aufsichtsrechtliche Anzeige gegen die Gesundheitsdirektion eingereicht.

Vorstand will kein Juristen-Hickhack mehr

Der Händel um den Abend- und Wochenenddienst kostet Zeit und eine Stange Geld: Seit 2005 habe der Bezirksverein Anwaltskosten von gut 100'000 Franken bezahlt, wobei auf die Berner Ärztegesellschaft nochmals ein Betrag in dieser Höhe zugekommen sei, sagte Marth. 
Das Geld stamme vollständig aus Mitgliederbeiträgen. Diese wolle der Vorstand nicht mehr weiter so verwenden müssen.
Ärzte wehren sich gegen Dienstpflicht und Ersatzabgaben. Ein Streitfall wurde sogar vor Bundesgericht ausgefochten: Das Bundesgericht musste in einem Streit zwischen dem Bezirksverein und einem Facharzt entscheiden, der jahrelang keinen Notfalldienst geleistet und sich auch geweigert hatte, die vom Verein geforderte Ersatzabgabe von 5'000 Franken pro Jahr zu entrichten. Von den höchsten Richtern bekam er recht. Für eine solche Abgabe fehle die gesetzliche Grundlage, sagten sie zur Begründung.
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