Behandlungsverbot führte bei Ärzten zu massiven Verlusten

Die Covid-19-Pandemie hinterlässt bei den Arztpraxen Umsatzverluste, Mehrkosten und weniger Einkommen. Erstmals liegen nun konkrete Zahlen vor.

, 15. Oktober 2020 um 07:00
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Nicht nur die Spitäler müssen dieses Jahr Millionenverluste durch die Corona-Pandemie hinnehmen. Auch bei den Arztpraxen und ambulanten ärztlichen Zentren führte das Verbot nicht dringlicher Behandlung während des Lockdowns zu Verlusten von 117 Millionen Franken. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung in der «Schweizerischen Ärztezeitung».
Die Kurzarbeitsentschädigung für Angestellte sei in dieser Zahl bereits berücksichtigt, heisst es. Und die Erwerbs­ausfallentschädigung (EO) für Praxisinhaber sei de facto verwehrt beziehungsweise nur für ausgesprochene Härtefälle gewährt worden.

20 Prozent weniger Einkommen für Ärzte

Die verschärften Hygienemassnahmen und Abstandsregeln führen laut Urs Stoffel von der Ärzteverbindung FMH in Arztpraxen auch nach Aufhebung des Lockdowns zu anhaltenden Effizienzverlusten: So betrugen die Mindereinnahme auf Grund der tieferen Auslastung zwischen Mai bis Juli weitere 147 Millionen Franken. Gegenüber dem Vorjahr sind das Umsatzverluste von rund fünf Prozent, was auf das Jahr hochgerechnet zu Einkommenseinbussen von 20 Prozent in den Arztpraxen und ambulanten Zentren führen werde. 
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Urs Stoffel (PD)
Zu den Einkommensverlusten kommen noch erhebliche Mehrkosten für die besonderen Schutzmassnahmen für das Praxispersonal hinzu, wie im Beitrag in der «Schweizerischen Ärztezeitung» weiter zu lesen ist: Verbrauchsmaterial, verlängerte Wechselzeiten, Mehrkosten für Triage, Beratungen und Instruktionen am Telefon oder vermehrte Arbeitsausfälle. All dies werde hochgerechnet weitere rund 445 Millionen Franken für dieses Jahr ausmachen.

Temporäre Tarifanpassung als Lösung

Für Urs Stoffel ist deshalb klar: Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen wegen der Verluste mit einer Senkung ihrer Kosten reagieren, weil die Reservenbildung bei der Erbringung von OKP-Leistungen ausgeschlossen sei. Zudem dränge sich eine temporäre Tarifanpassung auf. Zur Finanzierung stehen ihm zufolge der Bund und die Krankenversicherer gemeinsam in der Pflicht: Der Bund, der die nicht dringend angezeigte medizinische Behandlungen verboten habe und die Versicherer, die für unveränderte Prämien weniger Kosten finanzieren müssten.
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