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BAG und CSS streiten um Daten und Datenschutz
Zwischen den Krankenkassen und dem Bundesamt gibt es offenbar Reibereien wegen der Informationswünsche aus Bern. Kernfrage dabei: Darf ein Amt massenhaft intime Patientendaten verlangen? Und falls ja: Wie sehr müssen diese Daten anonymisiert sein?
, 7. Januar 2016 um 11:32«Nur unter Einbezug des Datenschutz-Beauftragten»
Erkennbar trotz Anonymisierung?
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