BAG klopft Krankenkasse Sympany auf die Finger

Für das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist das Rückkehrangebot von Sympany rechtswidrig.

, 24. Februar 2020 um 09:58
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Der Krankenversicherer Sympany wollte mit Gutschriften, Kunden im vergangenen Herbst zum Verbleib in der Grundversicherung bewegen. Der Versicherer beabsichtigte, den Differenzbetrag zur günstigeren Krankenkasse zu übernehmen. Die Rede ist von bis zu 500 Franken. 8'000 wechselwillige Versicherte wurden kontaktiert.*/**
Dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist das Angebot der Krankenkasse aber zu weit gegangen. Finanzielle Vorteile, die nur einem Teil der Versicherten angeboten würden, verstiessen gegen die Auflage der Gleichbehandlung, begründet das BAG im «Blick» das Einschreiten des Bundesamtes.
Der Versicherer aus Basel hat nicht mit diesen Komplikationen gerechnet, wie die Zeitung weiter schreibt.*** Sympany bot den Betroffenen allerdings ein rückwirkendes Kündigungsrecht per Ende 2019 an. Gutschriften darf das Unternehmen aber keine leisten. 
Nachtrag | Präzisierungen Sympany vom 24.2.2020 17:30 Uhr:
*Insgesamt hat Sympany im Rahmen einer Rückgewinnungs-Aktion 8'000 Kunden kontaktiert, die ihre Grundversicherung bereits gekündigt hatten. Das Werbegeschenk (Gutschrift) hat die Krankenkasse nur einigen wenigen Personen angeboten, wie der Versicherer präzisiert. Dieses Angebot haben rund 80 Kundinnen und Kunden angenommen.
**Laut Sympany handelt es sich bei den 500 Franken ferner um eine absolute Ausnahme aufgrund eines Fehlers. Die Beträge waren auf maximal 250 Franken pro versicherte Person beschränkt. 
***Sympany ist darüber hinaus davon ausgegangen, dass Werbegeschenke zulässig seien. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) habe sich zum Zeitpunkt des Angebots nie explizit zu solchen Werbegeschenken geäussert, sondern erst im Verlauf des Januars 2020. Das Unternehmen setze die Feststellung des BAG, wonach solche Werbegeschenke rechtswidrig sind, um.
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