Aussage einer Pflegefachperson ist zu wenig
Der Presserat rügt die «Basler Zeitung» wegen eines unkorrekten Titels. Der Journalist stützte sich nur auf die Aussage einer Pflegefachperson.
, 24. November 2021, 07:14Eine Pflegefachperson als Kronzeugin
Tatsachenbehauptung ungenügend belegt
Unsorgfältig recherchiert
Zu ungenau und oberflächlich
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