Ausnahmebewilligung für den Medikamenten-Versand gefordert

Die Versandapotheke Zur Rose fordert jetzt eine Ausnahmebewilligung für den Versand von OTC-Medikamente.

, 23. März 2020 um 10:30
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Zur Rose hat dem Bundesrat und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) einen Antrag vorgelegt. In dem Schreiben (siehe unten) fordert die Versandapotheke aus Frauenfeld eine befristete Ausnahmebewilligung für den Versand rezeptfreier Notfall-, Erkältungs- und Grippe-Arzneimittel.
Versandapotheken können jetzt einen wirksamen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung leisten, wie das Unternehmen schreibt. «Sie helfen, das Coronavirus einzudämmen und sie entlasten stationäre Apotheken und deren exponiertes Personal.»

Ansteckungsrisiko vermindern

Konkret ersucht der Versandhändler, Präparate zur Selbstmedikation für die Dauer der Gültigkeit der Covid-19-Verordnung von der Rezeptpflicht für den Versand auszuklammern. Etwa Medikamente gegen Kopfschmerzen, Fieber, Durchfall, Erkältungsbeschwerden oder Übelkeit. Der Versand dieser Arzneimitteln ist derzeit nur nach Vorliegen eines ärztlichen Rezepts erlaubt.
«Es ist unverständlich, dass kranke Personen sich zwar Lebensmittel und rezeptpflichtige Medikamente nachhause liefern lassen können, für den Bezug dringend notwendiger rezeptfreier Medikamente, welche Grippe- und Erkältungs-Symptome lindern, aber grundsätzlich in die Apotheke gehen müssen», sagt Walter Oberhänsli, CEO der Zur Rose Group. Sie setzten dabei sich selber wie auch das Personal dem Risiko einer möglichen Covid-19-Ansteckung aus, so Oberhänsli weiter.
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