Amtsgeheimnis: Aargauer Ex-eHealth-Beauftragter verurteilt

Urs Zanoni hat einen internen Bericht zur Integrierten Versorgung im Kanton Aargau Dritten zukommen lassen. Nun wird der ehemalige Projektleiter wegen Amtsgeheimnisverletzung bestraft und gebüsst.

, 6. Dezember 2018 um 07:11
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Im April erhielten sämtliche Mitglieder der Gesundheitskommission des Aargauer Grossen Rates per Mail einen internen Abschlussbericht. Absender war laut früheren Recherchen der «Aargauer Zeitung» Urs Zanoni, ehemaliger Projektleiter im Aargauer Departement Gesundheit und Soziales (DGS). Das Dokument war der Schlussbericht zum Masterplan Integrierte Versorgung Aargau.
Franziska Roth, die Vorsteherin des DGS, erstattete daraufhin Anzeige gegen ihren ehemaligen kantonalen eHealth-Beauftragten – wegen Amtsgeheimnisverletzung. Der Bericht war noch nicht freigegeben und gelangte ohne Zustimmung des DGS an Dritte.

Untersteht der Geheimhaltungspflicht

Nun verurteilt die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau Urs Zanoni per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen. Hinzu kommt eine Busse von 1'400 Franken, wie die Staatsanwaltschaft mitteilt. 
Laut der Aargauer Strafverfolgungsbehörde handelte es sich beim Papier «um einen Entwurf und somit um ein internes, nicht amtliches Dokument, das insgesamt der Geheimhaltungspflicht untersteht.»

Amtsgeheimnis trotz Veröffentlichung

Der Bericht zeigt, was im Aargau in Bezug auf eHealth und die integrierte Versorgung in den letzten Jahren passiert ist und erreicht wurde. Ausserdem enthält er Empfehlungen. Der frühere Geschäftsführer von mediX-Zürich war als Projektleiter dafür verantwortlich.
Ein grosser Teil der Informationen war bereits im Internet öffentlich einsehbar. Der Inhalt war weder brisant noch geheim. Aber «auch wenn ein Grossteil des Berichts bereits zuvor veröffentlicht worden und somit nicht mehr geheim war, unterlagen einige wesentliche Punkte des Berichts trotzdem nach wie vor dem Amtsgeheimnis», schreibt die Staatsanwaltschaft.

DGS publizierte verspätet

Zanoni, der bis Ende Dezember 2017 im Gesundheitsdepartement arbeitete, hatte das Papier der Gesundheitskommission des Kantonsparlaments präsentiert. Offenbar plante das DGS den Bericht bis Ende Januar 2018 zu veröffentlichen. Erst im Juni wurde aber eine aktuelle Fassung publiziert. Das Departement wollte den Bericht laut eigenen Angaben nicht unkommentiert bringen.
Der Strafbefehl gegen den Gesundheitswesen-Profi ist noch nicht rechtskräftig. Urs Zanoni, der heute als Geschäftsführer bei der Austauschplattform für Integrierte Versorgung fmc tätig ist, kann ihn anfechten. Ob er das tut, ist derzeit unklar: Gegenüber den Medien wollte sich der ehemalige Journalist und heute Berater im Gesundheitswesen noch nicht äussern. 
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