Affäre mit einer Patientin: Hausarzt gerügt

Ein Arzt erhielt einen Verweis, weil er jahrelang eine intime Beziehung mit einer Patientin hatte. Zurecht, befand nun das Gericht: Er hätte die therapeutische Beziehung abbrechen müssen.

, 9. Februar 2018 um 11:51
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  • praxis
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  • recht
In der Romandie wurde ein Hausarzt vom Gesundheitsdepartement gerügt und verwarnt, weil er über drei Jahre lang eine intime Beziehung mit einer Patientin hatte; der Verweis entspricht der zweithöchsten von sechs Sanktionsstufen der Aufsichtsbehörde.
Der Allgemeinpraktiker zog den Entscheid vors Waadtländer Kantonsgericht, unter anderem mit dem Argument, dass hier seine persönliche Freiheit und seine Wirtschaftsfreiheit in Konflikt geraten.

«Im Widerspruch zu den Berufsregeln»

Der Fall war insofern unproblematisch, als die Patientin erwachsen und die Beziehung in gegenseitigem Einvernehmen war. Dennoch hätte der Arzt die Frau als Patientin ablehnen sollen, befand das Gericht und stützte die Massnahme der Behörde. Alles andere stehe «im Widerspruch zu den Regeln des Berufs eines Arztes».
Das Kantonsgericht berief sich dabei auch auf ein früheres Urteil des Bundesgerichts.
Die Patientin hatte den Arzt bereits seit zwanzig Jahren konsultiert, was es schwierig machte, einen Schlussstrich zu ziehen. Die Frau selber habe sich dagegen ausgesprochen, so der Arzt zu seiner Verteidigung.
Wie «24 heures» berichtet, brachte der Gatte der Patientin den Fall ins Rollen: Er war Patient beim gleichen Arzt, erfuhr vom Verhältnis seiner Gattin, konsultierte seinen Psychiater, und dieser riet ihm, den Service de la santé publique zu informieren. Das Gesundheitsamt leitete dann ein Administrativverfahren ein.

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