Ärzte wollen Corona-Erwerbsersatz vor Gericht klären

Die Ärzteschaft erachtet die Einkommensobergrenze von 90'000 Franken für die Erwerbsausfall-Entschädigung als unzulässig.

, 20. April 2020 um 05:25
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Selbstständigerwerbende erhalten neu auch dann einen Corona-Erwerbsersatz, wenn ihr Geschäft nur indirekt von der Krise betroffen ist und nicht ausdrücklich untersagt wurde. Die Entschädigung beträgt 196 Franken pro Tag, also maximal 5'880 Franken pro Monat. Der Bund rechnet dafür mit Kosten von rund 1,3 Milliarden Franken.
Dies gilt allerdings nicht für selbständige Ärztinnen und Ärzte. Einerseits handelt es sich um keine behördlich verordnete Schliessung. Anderseits gilt für die neue «Härtefall-Regelung» die Voraussetzung: nicht mehr als 90'000 AHV-pflichtiges Einkommen. Die allermeisten selbständigen Praxisärzte dürften diese Grenze allerdings überschreiten.

Ärzte hoffen auf eine gute Lösung

Die Ärzteschaft ist mit der angepassten Verordnung so nicht einverstanden. Die Verbände FMH, die Zahnärzte (SSO) und die Chiropraktiker werden nun «verschiedene Pilotprozesse begleiten, um die Rechtmässigkeit und die Auslegung der Verordnungen gerichtlich prüfen zu lassen», schreibt die AHV-Ausgleichskasse Medisuisse auf ihrer Webseite. Bis zu einem rechtskräftigen Entscheid bleiben die Anmeldungen für Ansprüche pendent, wie dort weiter zu lesen steht. 
Die Ärzteverbindung FMH versuchte noch vor ein paar Tagen, eine andere Lösung für die Ärzte zu erwirken. Ihnen steht derzeit nur die Möglichkeit eines Überbrückungs-Kredits oder der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung für Arbeitnehmer zu, die auch für Gesellschafter einer AG oder GmbH gilt. 

Gewisse Kantone mit eigenen Lösungen

Es gibt aber auch Kantone, welche die Massnahmen des Bundes ergänzen: Beispielsweise gewährt der Kanton Baselland als Soforthilfe einen Fixbetrag von 7'500 Franken sowie einen Zusatzbeitrag von 250 Franken pro arbeitnehmende Person. 
Die meisten selbständigen Ärzte erleiden derzeit hohe Umsatzeinbussen. Noch bis zum 27. April 2020 ist es Gesundheitseinrichtungen verboten, nicht dringend angezeigte medizinische Untersuchungen, Behandlungen und Therapien durchzuführen. Damit will der Bund unnötige Menschenansammlungen verhindern und Kapazitäten und Ressourcen für die Behandlung von Covid-19-Patienten binden. 
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