Ostschweizer Kantone fordern EPD-Stopp

In der aktuellen Form bringe das Projekt kaum Nutzen: Es habe zu viele Konstruktionsfehler. Die Ostschweizer Regierungskonferenz verlangt deshalb einen Zwischenhalt.

, 7. Dezember 2023 um 07:47
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Konstruktionsfehler und wenig Nutzen: Diese Kantone fodern, dass das EPD neu gedacht wird. | Screenshot
die Ostschweizer Regierungskonferenz (ORK) vom Bund einen Halt beim elektronischen Patientendossier (EPD): Bevor das Parlament in Bern eine Zusatzfinanzierung beschliesse, müssten die grundlegenden Probleme gelöst werden, heisst es in einem gemeinsamen Communiqué der Ostschweizer Kantone.
Beim Bundesrat sind zwei Vorlagen für das EPD in Planung. Die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) wurde Ende Oktober abgeschlossen. Die Ostschweizer Regierungen befürchten nun, «dass diese Vorlagen die Krankenkassenprämien in die Höhe treiben». Die Vorlagen brächten den Digitalisierungsprozess nicht voran, weil bestehende Konstruktionsfehler noch nicht gelöst seien.

Kaum Nutzen für Patienten

Das EPD basiere auf einer veralteten Technik und sei daher kaum von Nutzen für die Bevölkerung. Statt dynamischer Daten wie etwa Blutdruckwerte, welche zwischen Leistungserbringern ausgetauscht werden könnten, beinhalte das EPD nur statische Bilder und PDF-Dateien.
Zugleich gebe es kaum einen Nutzen für Patienten: «Während die Bevölkerung ihre Bankangelegenheiten aufgrund der kundenfreundlichen Lösungen digital erledigen kann, eröffnet kaum jemand ein EPD», so die ORK. Weiter fehle der kostendämpfende Effekt.
Hinzu komme, dass die Offenlegung der Gesundheitsdaten freiwillig sei. Jeder Patient könne seine Daten gegenüber den behandelnden Ärzten oder Spitälern nach Gutdünken offenlegen. Auch damit werde der mögliche Nutzen zunichtegeamcht – etwa die Vermeidung von Doppelbehandlungen.

Konstruktionsfehler

Bemängelt wird auch, dass zwischen den Stammgemeinschaften kaum Kommunikation stattfindet und diese 'nicht umfassend' gewährleistet sei. «Statt einer Vielzahl von Stammgemeinschaften, sollte auf Bundesebene ein System vorgegeben und für verbindlich erklärt werden», fordern die Kantone.
Über eine Zusatzfinanzierung soll deshalb erst entschieden werden, wenn diese grundlegenden Konstruktionsfehler behoben sind.
In der ORK sind die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen und Thurgau vertreten. Der Kanton Zürich und das Fürstentum Liechtenstein sind als assoziierte Mitglieder angeschlossen.
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