Seit Anfang Juni können sich Frauen in Spanien von der Arbeit dispensieren lassen, wenn sie an starken Menstruationsschmerzen leiden. Im spanischen Sozialversicherungsgesetz gelten solche Schmerzen neu als vorübergehende Arbeitsunfähigkeit. Das gab es bisher in keinem europäischen Land.
Das Problem: Die Diagnose
Der Staat ist sich bewusst, dass diese Regelung auch Tür und Tor für Missbräuche öffnet. Deshalb muss ein Hausarzt bestätigen, dass die Betroffenen wirklich nicht arbeitsfähig sind. Ein leichtes Unwohlsein reicht nicht für ein Arztzeugnis.
Es braucht starke Kopfschmerzen, Fieber, Durchfall, Erbrechen oder akute Bauchschmerzen. In vielen Fällen sind dies Beschwerden in Zusammenhang mit krankhaften Schleimhautwucherungen (Endometriose) oder Zysten in den Eierstöcken.
Keine Verharmlosung mehr
Ärzte und Ärztinnen rechnen deshalb damit, dass solche ernsthaften Erkrankungen künftig mehr diagnostiziert und dann auch entsprechend behandelt werden. Bisher seien Menstruationsschmerzen oft mit Endometriose oder mit Myomen und Zysten verwechselt worden. Betroffene Frauen seien häufig nicht ernst genommen worden.
Künftig wird ein Hausarzt entscheiden, ob eine Krankheit vorliegt und ob die Schmerzen für die Frau so stark sind, dass sie nicht arbeitsfähig ist. Er bestimmt auch, wie lange die Betroffenen krankgeschrieben sind.
Staat bezahlt, nicht Arbeitgeber
Es braucht jedes Mal ein neues Arztzeugnis. Der Staat bezahlt den Unternehmen die Arbeitsausfälle. Damit will Spanien sicherstellen, dass die Firmen nicht aus Angst vor den Menstruations-Ferien weniger Frauen anstellen.
Bereits gibt es jedoch auch Privatdetektive, welche ihre Dienste anbieten: Sie versprechen Firmen, dass sie aufdecken, wenn Angestellte die Menstruationsschmerzen nur vortäuschen.
Menstruations-Urlaub gibt es nur in ganz wenigen Ländern, etwa in Japan, Indonesien und Sambia.