Geldmangel kann zu vorzeitigem Heimeintritt führen

Ältere Menschen, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, können oft keine Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. Die Folge ist ein verfrühter und teurer Eintritt in ein Alters- oder Pflegeheim.

, 27. November 2023 um 07:17
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Eine Studie von Pro Senectute Schweiz beleuchtet die Inanspruchnahme von Betreuungs- und Pflegeleistungen bei älteren Menschen. | Freepik

Betreuungsleistungen werden aber häufiger in Anspruch genommen als Pflegeleistungen: Von den rund 3300 Befragten im Alter von über 55 Jahren beziehen 8,3 Prozent Betreuungsleistungen, 6,3 Prozent Pflegeleistungen und 10,7 Prozent benötigen sowohl Betreuungs- als auch Pflegeleistungen.

Ohne Pflegebedürftigkeit in Heimen

Wie die weiteren Analysen des «Altersmonitors» von Pro Senectute zeigen, spielt die finanzielle Situation eine entscheidende Rolle: Seniorinnen und Senioren mit niedrigem Einkommen nehmen aufgrund ihres schlechteren Gesundheitszustandes häufiger Pflegeleistungen in Anspruch. Aber sie erhalten weniger Betreuungsleistungen als Pflegeleistungen, obwohl der Bedarf mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhanden ist.
Unterschiede von Betreuung und Pflege
  • Pflege beinhaltet die medizinische Versorgung einer Person. Die Kosten werden über die Krankenversicherung und je nach Einkommenssituation auch über Ergänzungsleistungen finanziert.
  • Betreuung umfasst Haushalthilfe, Hilfe beim Einkaufen und Kochen, Begleitung an einen Arzttermin, sozialer Austausch, Hilfe bei den Finanzen oder der Administration. Die Kosten müssen die Seniorinnen und Senioren selbst aufbringen.
Da Betreuungsleistungen im Gegensatz zu Pflegeleistungen nicht von der obligatorischen Krankenkasse übernommen werden, fehlen armen Senioren oft die finanziellen Mittel, um sich die notwendige Betreuung leisten zu können. Und dies kann dazu führen, dass Betroffene vorzeitig in ein Alters- oder Pflegeheim umziehen müssen, auch wenn sie nicht pflegebedürftig sind.

Gesetzesänderung zur Vermeidung vorzeitiger Heimeinweisungen

Die Politik hat diese Problematik nun erkannt und plant eine Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Der Bundesrat will die «Betreuungsleistungen zu Hause» über die Ergänzungsleistung mitfinanzieren. Diese Massnahme könnte ältere Menschen mit geringem Einkommen entlasten und den Bedarf an Betreuungsleistungen decken. Eine solche Gesetzesänderung könnte darüber hinaus dazu beitragen, verfrühte und teure Heimeintritte zu vermeiden und damit die öffentliche Hand zu entlasten.

  • pflege
  • Langzeitpflege
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