E-GD statt EPD - Befreiungsschlag oder Irrweg?

Das neue Gesetz über das Gesundheitsdossier soll Schwung in die stockende Digitalisierung bringen. Kritiker sehen jedoch die Gefahr, dass Spitäler und Heime ihre gesetzliche EPD-Pflicht vernachlässigen – und Millioneninvestitionen verpuffen.

, 13. Februar 2026 um 15:44
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Walter Stüdeli von der IG eHealth. Bild: PD
Das Patientendossier ist tot - es lebe das Gesundheitsdossier. Dieser Eindruck besteht, entspricht aber nicht der Realität. 130'000 Patientendossier sind derzeit im Umlauf.
So oder so: Die nationalrätliche Sozial- Gesundheitskommission (SGK-N) ist Ende Woche auf das Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) eingetreten.

Handlungsbedarf

In einer Medienmitteilung unterstreicht die Kommission den Handlungsbedarf bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Zugleich begrüsst sie die Neuausrichtung des elektronischen Gesundheitsdossiers (E-GD) nach der enttäuschenden Entwicklung des elektronischen Patientendossiers (EPD).
Das neue E-GD sieht eine zentrale technische Infrastruktur, ein Opt-out-Modell zur Eröffnung eines Dossiers und eine Aufgaben- und Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen vor.
Es soll die Behandlungsqualität verbessern, die Patientensicherheit im Rahmen der informationellen Selbstbestimmung erhöhen, Doppelspurigkeiten reduzieren und zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen beitragen.

«Keine gute Idee»

Walter Stüdeli von der IG eHealth findet das keine gute Idee. Er hätte es lieber gesehen, wenn das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) teilreviert würde. Jetzt bestehe die Gefahr, dass die bereits aufgebaute IT-Infrastruktur brach liegen wird.
«Es ist zu befürchten, dass Spitäler, Heime sowie Geburtshäuser ihre gesetzliche Verpflichtung eines Anschlusses ans EPD nicht mehr erfüllen, um kein Geld zu verschwenden», sagt Stüdeli.

B2B-Kommunikation

Für den Geschäftsführer von EG eHealth ist die Kommunikation zwischen den Leistungserbringern zentral - sprich B2B. Dort ist der Handlungsbedarf am grössten und der Nutzen am höchsten. «Die B2B-Kommunikation trägt zu einer besseren Versorgung bei, verhindert Doppeluntersuchungen und reduziert den administrativen Aufwand.»
Die Daten im Patientendossier seien grossmehrheitlich Zweitverwertungen der B2B-Kommunikation. «Deshalb ist es nicht zielführend, das bestehende Gesetz über das Patientendossier durch ein neues Gesetz zu ersetzen», so Stüdeli.
Es sei zentral, die bestehende EPDG-Infrastruktur für die Nutzung der B2B-Kommunikation zuzulassen. Diese dringliche Massnahme könne der Bundesrat per Verordnung umsetzen. «Nur so kann die digitale Transformation im Gesundheitswesen beschleunigt werden.»
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