Zürich plant neues Gesundheitsgesetz: Mehr Digitalisierung, mehr Bewilligungen

Der Kanton Zürich unterzieht sein Gesundheitsgesetz einer Totalrevision: Telemedizin wird geregelt, eHealth vorangetrieben. Bei Berufs- und Betriebsbewilligungen wird ausgeweitet. Jugendschutz und Patientenrechte werden gestärkt.

, 8. Juli 2025 um 05:07
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Bild: Rico Reutimann / Unsplash
Die Zürcher Kantonsregierung will das Gesundheitsgesetz umbauen und hat jetzt den Entwurf für die Neuerungen in die Vernehmlassung geschickt.
Hinter der Totalrevision stehen zwei Ideen: Erstens müssen allerlei Paragraphen an Veränderungen beim Bundesrecht angepasst werden. Zweitens will der Regierungsrat neuen Entwicklungen im Gesundheitsbereich Rechnung tragen. ➡️ Dies sind die wichtigsten Punkte im Projekt:
  • eHealth: Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für eine bessere Vernetzung im Gesundheitswesen. Ärztinnen und Ärzte müssen künftig Patientendaten elektronisch dokumentieren.
  • Regelung der Telemedizin: Gesetzliche Verankerung von Fernbehandlungen. Der Kanton erhält die Kompetenz, Standards für den Datenaustausch festzulegen.
  • Flexiblere Betriebsbewilligungen: Es soll keine Liste bewilligungspflichtiger Institutionen mehr geben – aber es wird allgemein festgehalten, dass Einrichtungen des Gesundheitswesens eine Bewilligung benötigen (inklusive neuer Versorgungsformen). — Verschiedene Angeboten sollen neu unter einer einheitlichen Bewilligung zusammengefasst werden können. Ein Ziel dabei sind vereinfachte Verfahren für kleine Betriebe.
  • Erweiterung der Berufsausübungsbewilligung: Weitere Gesundheitsberufe sollen künftig einer Bewilligungspflicht unterliegen – Podologen, Medizinische Masseure, Naturheilpraktikerinnen, Komplementärtherapeuten. Andererseits: Für Personal unter fachlicher Aufsicht genügt eine Meldepflicht.
  • Stärkung der Prävention: Mittel aus der Alkoholsteuer können gezielt für Prävention, Forschung und Ausbildung eingesetzt werden. — E-Zigaretten werden beim Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden einbezogen. — Verbot von Abgabe und Werbung für suchtgefährdende Produkte (wie Alkohol, Tabak) an Minderjährige. — Auch wird präzisiert, dass alle Schulen im Schulpflicht-Bereich auch für die Finanzierung der Massnahmen zur Prävention und ärztlichen Überwachung ihrer Schüler zuständig sind.
  • Unabhängige Beschwerdestelle: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine unabhängige Anlaufstelle für Beschwerden von Patientinnen und Patienten.
Kanton Zürich, Totalrevision Gesundheitsgesetz: Unterlagen zur Vernehmlassung, Juli 2025.

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