Zum Schluss der Sommersession wurden im Nationalrat noch zwei Vorstösse eingereicht, die für das Gesundheitswesen interessant werden dürften. Patrick Hässig, der Pflegefachmann in den Reihen der Grünliberalen, thematisierte dabei die Datenschutz-Hürden in den Spitälern. In seiner neuen
Interpellation stellt er fest, dass die überkommene Rechtslage den Einsatz von cloudbasierten IT-Diensten im Gesundheitsbereich hemmt. Dabei wären die Cloud-Technologien schon heute die Basis fast jeglichen Austauschs.
Das Problem: Es gibt kantonal viele unterschiedliche Datenschutzgesetze, die allerlei verschiedene Sicherheitsstandards fordern – was wiederum jeglichen Austausch erschwert.
Patrick Hässig und 15 Mitunterzeichnende fordern den Bundesrat nun auf, einheitliche Vorgaben zu erarbeiten und die Datenschutzlage zu harmonisieren. «Ist es verfassungsrechtlich möglich, alle Cloud-Dienste im Gesundheitswesen dem nationalen Bundesgesetz über den Datenschutz zu unterstellen?», so eine Frage das Vorstosses. «Falls ja, ist der Bundesrat bereit, das Bundesgesetz über den Datenschutz anzupassen?» Dazu bringt Hässig die Idee auf, eine Liste mit zertifizierten Cloud-Diensten zu publizieren, die im Gesundheitswesen tätig sind – erarbeitet von einer unabhängigen Stelle.
«Warum werden ablehnende Entscheide von Entschädigungen bei Impfnebenwirkungen ohne nachvollziehbare Begründung und ohne Rechtsmittelbelehrung verschickt?»
Auch der zweite neue Vorstoss kommt von einer Vertreterin des Kantons Zürich: Nina Fehr Düsel (SVP) widmet sich dem Thema der Impfnebenwirkungen – beziehungsweise der Entschädigung der Opfer. In ihrer
Interpellation regt sie an, dass der Bundesrat hier endlich für transparente Verfahren sorge.
«Warum werden ablehnende Entscheide von Entschädigungen bei Impfnebenwirkungen ohne nachvollziehbare Begründung und ohne Rechtsmittelbelehrung verschickt?», fragt der Text des Vorstosses. Und weiter: «Können Betroffene nach Ablehnung ihres Antrags auch nach Ablauf der Verjährungsfrist ein Wiedererwägungsgesuch stellen, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen?»
Das Anliegen wurde von 19 anderen Volksvertreterinnen und -vertretern unterzeichnet. Im Kern geht es darum, dass Meldungen über schwerwiegende unerwünschte Wirkungen der COVID-19-Impfung aufgearbeitet werden: dabei handelt es sich um die 6'900 Vorfälle.
Die Praxis zur Anerkennung von Impfschäden sei schwer durchschaubar und langwierig, heisst es in der Begründung: «Das Verfahren ist wenig transparent, und den Entscheiden fehlen nachvollziehbare Begründungen sowie eine Rechtsmittelbelehrung. Zudem veröffentlichte der Bundesrat erst im Mai 2024, drei Jahre nach Einführung der Impfstoffe, ein neues Antragsformular und ergänzende Informationsunterlagen.»
All dies, so Nina Fehr Düsel, sollte nun aufgearbeitet und neu interpretiert werden.