Das GZO Spital Wetzikon darf weiter durchatmen: Das Bezirksgericht Hinwil hat die definitive Nachlassstundung bis zum 19. Juni 2026 verlängert. Damit folgt es dem Antrag der Sachwalter – und gibt dem Spital ein weiteres Jahr, um seine Sanierung auf Kurs zu bringen.
Bereits seit Dezember 2024 steht die GZO AG unter gerichtlichem Nachlassschutz. Anfang Juni dieses Jahres legten die Sachwalter dem Gericht einen Bericht zur aktuellen Lage und zum Sanierungsplan vor. Das Fazit, dem das Gericht nun folgte: Die Chancen auf einen erfolgreichen Nachlassvertrag sind intakt.
«Der Spitalbetrieb läuft stabil – das ist eine wichtige Grundlage für das Vertrauen der Gläubiger und eine erfolgreiche Sanierung», so die Einschätzung der Sachwalter. Auch Verwaltungsratspräsident Andreas Mika sieht sich bestätigt: «Der Entscheid zeigt, dass unser Weg stimmt. Das Spital funktioniert – und das Sanierungskonzept entwickelt sich in die richtige Richtung.»
Weitere Schritte
Laut dem Gericht können laufende Verpflichtungen aus dem Betrieb gedeckt werden. Die verlängerte Nachlassstundung gibt dem Spital nun Zeit, die nächsten Schritte vorzubereiten: Bis Mitte 2026 soll das Sanierungskonzept mit den Aktionärsgemeinden und Gläubigern konkretisiert und in einen tragfähigen Nachlassvertrag überführt werden.
Im Herbst 2025 ist eine erste Gläubigerversammlung geplant, bei der über den Stand der Dinge informiert wird. Im Frühjahr 2026 sollen die Gläubiger dann über den Nachlassvertrag abstimmen. Ziel bleibt, das Verfahren bis Mitte nächsten Jahres abzuschliessen – möglichst mit einem genehmigten Vertrag und einem sanierten, zukunftsfähigen Spital.
Eine definitive Nachlassstundung kann bis zu 24 Monate bewilligt werden (Art.
295b Abs. 1 SchKG), das heisst in Bezug auf die GZO AG bis maximal zum 19. Dezember 2026