Zahnarzt muss sich «Blick»-Artikel gefallen lassen

Ein Zahnarzt wehrte sich gegen einen «Blick»-Artikel. Er sei rufschädigend. Der Schweizer Presserat fand: Das muss sich der Zahnarzt gefallen lassen.

, 4. Dezember 2019 um 06:28
image
  • praxis
  • ärzte
  • arbeitswelt
  • recht
  • zahnärzte
Ein Aargauer Zahnarzt musste Anfang Jahr im «Blick» grobe Anschuldigungen über sich lesen: «Dentalassistentin Sadia H. (20) kritisiert ihren Ex-Chef auf Google», hiess es dort. Und die Zeitung zitierte wörtlich, was die junge Frau in der Google-Rezension über ihn geschrieben hatte.
Und das war wenig schmeichelhaft. Zum Beispiel: «Vorne durch lächelt er, hintenrum hasst er seinen Job.» Seine Assistentinnen behandle er «wie dreckige Sklaven». Wenn Kinder weinten beim Bohren, habe er einfach weitergemacht, obwohl sie fast erstickten, schrieb sie. «Ich empfehle Euch den Zahnarzt echt nicht. Passt auf bei dieser Praxis. Sie ist echt gefährlich. Ob für Junge oder Ältere. Dieser Zahnarzt ist ganz schlecht.»

Zahnarzt wehrte sich erfolgreich gegen die schlechte Bewertung

Die Dentalassistentin musste die Bewertung löschen. Und ein Gericht verurteilte die Lehrtochter wegen «übler Nachrede». Sie musste 1400 Franken Busse zahle. An sich ein Erfolg für den kritisierten Zahnarzt.
Weniger Freude hatte er, als der «Blick» die Anschuldigungen der Lehrtochter nochmals publik machte. Und zum Artikel auch noch ein verpixeltes Bild des Zahnarztes stellte. Deshalb wehrte sich der Zahnarzt beim Schweizer Presserat gegen den Artikel. Er sei rufschädigend und ehrverletzend.

«Blick» hat nur den Strafbefehl zitiert

Erfolglos. Denn die Anschuldigungen hat der «Blick» offenbar aus dem Strafbefehl zitiert. Sie waren Bestandteil des Gerichtsurteils. Deshalb durfte die Zeitung die Zitate übernehmen – auch ohne den betroffenen Zahnarzt zu Wort kommen zu lassen.
Korrekt habe die Zeitung zudem den Namen des Arztes anonymisiert und sein Foto verpixelt. Patienten konnten den Arzt vermutlich trotzdem erkennen. Doch die Richtlinien des Presserats verlangen keine totale Anonymisierung. Personen in Zeitungsartikeln sind in der Regel trotz Anonymisierung innerhalb der Familie, des sozialen oder des beruflichen Umfeldes erkennbar. Das müssen sie in Kauf nehmen.

«Ich erkenne auch verpixelt meinen Zahnarzt und die Praxis»

Das Foto von der Website der Zahnarzt-Praxis durfte die Zeitung laut Presserat zeigen. Denn es ist kein Privatfoto des Zahnarztes, sondern ein Werbefoto für die Praxis, also für die Öffentlichkeit bestimmt. Ob der Artikel dem Ruf des Zahnarztes tatsächlich geschadet hat?
Aus den Kommentaren zum Artikel geht zumindest hervor, dass der Betroffenen nach wie vor zufriedene Kunden hat: «Ich erkenne auch verpixelt meinen Zahnarzt und die Praxis», schrieb einer. Er sei sehr verärgert, dass die Assistentin versucht habe, aus niederen Beweggründen der Existenz des Zahnarztes zu schaden. Die Behandlungen seien immer top gewesen.
Artikel teilen

Loading

Comment

Mehr zum Thema

image

Rassismus: HUG sieht Handlungsbedarf über Einzelfälle hinaus

In einer internen Umfrage des Universitätsspitals Genf gab ein gutes Viertel der Befragten an, Opfer von rassistischen Handlungen geworden zu sein. Knapp die Hälfte wurde Zeuge davon.

image

Tardoc führt zu «Abrechnungstrick» bei Gastroenterologen

Mit dem neuen Arzttarif gibt es weniger Geld für Magen-Darm-Spiegelungen. Findige Praxen setzen deshalb zwei Termine an.

image

Gynäkologie-Professorin des Inselspitals wurde zu Unrecht verunglimpft

Die Leiterin des Menopausen-Zentrums am Inselspital stehe nicht «im Dienst der Industrie», urteilt der Presserat.

image

Fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt – oder Ihre Pflegefachperson

Eine Cochrane-Studie zeigt: Pflegefachleute könnten viele ärztliche Aufgaben übernehmen – die Qualität bliebe stabil. Der SBK sieht darin ein Signal in der Debatte um mehr Verantwortung für die Pflege.

image

Osteopathie: Bundesgericht setzt Leitplanken

Das Bundesgericht kritisiert den Formalismus, mit dem das SRK die Anerkennung ausländischer Diplome verweigert. Ins Visier kommt damit auch der Bund.

image

Deutschland: Schärferes Strafrecht bei Spital-Gewalt

Mit einem neuen Paragrafen will Deutschland medizinisches Personal besser vor Gewalt am Arbeitsplatz schützen. In der Schweiz bleibt es bei punktuellen Vorstössen – ein nationales Monitoring lehnt der Bundesrat ab.

Vom gleichen Autor

image

Medikamente: Diese fünf Irrtümer müssen alle kennen

Epinephrin statt Ephedrin? Solche Verwechslungen können tödliche Folgen haben. Gut zu wissen, wo die grössten Gefahren lauern.

image

«Das Inselspital ist noch lange nicht über den Berg»

Das Inselspital wartete mit guten Meldungen auf. Doch der Insel-Kritiker Heinz Locher gibt keine Entwarnung.

image

So entgehen Sie dem Hochstapler-Syndrom

Viele Ärztinnen und Ärzte überfordern sich – und glauben dann selber, dass sie über ihrem Können spielen. Das ist schlecht für die Psyche.