Die Versorgungssicherheit mit Medikamenten in der Schweiz sei gut, auch wenn es in den letzten Jahren vereinzelt zu Engpässen gekommen ist: Zu diesem Schluss kommt ein neuer Bericht des Bundesrates.
Eine wichtige Ursache für die Engpässe – feststellbar beispielsweise bei Krebsmedikamenten oder Impfstoffen – ist laut der Studie die zunehmende Zentralisierung bei Produktion und Vertrieb: Die Zahl der Herstellungsbetriebe nimmt ab, die Lagerung und der Vertrieb werden an wenigen Standorten konzentriert, damit gibt es weniger dezentrale Versorgungsstrukturen.
Regulierung, Produktionsstopp, Engpässe
Allerdings stellen die Autoren anhand von Literaturdaten eine lange Reihe von Faktoren fest, die alle in etwa gleich häufig als Ursachen von Engpässen dienen. Ähnlich oft genannt werden auch Regulierungsmassnahmen, Engpässe bei Rohstoffen oder schlicht ein Produktionsstopp.
Als bekanntes (und in der Kombination der Ursachen offenbar vielsagendes) Beispiel kann Benzathin-Penicillin dienen: Es ist die Standardtherapie zur Behandlung der Syphilis – aber in der Schweiz ist das Medikament wegen des Marktrückzugs nicht mehr zugelassen, also auf dem üblichen Distributionsweg nicht mehr erhältlich. Die Substanz muss aus dem Ausland importiert werden (in den meisten Fällen geschieht dies durch die Kantonsapotheken).
Und da nun die Zulassung des Medikamentes in der Schweiz fast mehr kosten würde als die Jahreskosten für alle Behandlungen hier, hat kein Hersteller ein Interesse, das Arzneimittel hier wieder zu lancieren. Folglich können praktizierende Ärzte das Präparat nur aus dem Ausland beziehen. «Unwirksame Fehlbehandlungen mit Alternativprodukten (Penicillin G) sind beobachtet worden», stellt der Regierungs-Bericht in diesem Fall fest.
Wie lässt sich so etwas vermeiden? Um die Verfügbarkeit von Arzneimitteln langfristig zu erhöhen, macht der Bundesrat diverse Vorschläge.
- Eine zu prüfende Idee sei eine erweiterte Lagerhaltung auf allen Stufen vor – von den Herstellern über die Spitäler bis zu den Ärztinnen und Ärzten.
- Geprüft wird zudem eine Pflichtlagerung – also dass die Branche verpflichtet werden könnte, speziell wichtige Arzneimittel permanent vorrätig zu halten.
- Die Versorgung mit bestimmten Nischenprodukten, welche zulassungsbefreit hergestellt werden dürfen, könnte durch ein Netzwerk von öffentlichen Apotheken, Spitalapotheken und der Armeeapotheke sichergestellt werden.
- Ferner empfiehlt der Bund, die Schweiz-spezifischen Anforderungen an die Patienteninformation zu vereinfachen, zumindest bei gewissen Medikamenten, etwa bei bestimmten Impfstoffen. Damit könnte der Import beschleunigt werden. Zudem soll die Zulassung von traditionellen Arzneimitteln aus dem EU- und EFTA-Raum erleichtert werden.
- Weiter sollen Herstellerfirmen durch den Bund motiviert werden, Lizenzen an Dritte zu übertragen, wenn sie ihre Produkte aus dem Schweizer Markt zurückziehen.
Die Vorschläge ergänzen bestehende Massnahmen, wie die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel, die das Bundesamt für Wirtschaftliche Landesversorgung Anfang Oktober in Betrieb genommen hat. Sie werden in den Masterplan zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie integriert. Verschiedene Empfehlungen werden zudem bei den Ausführungsbestimmungen zum revidierten Heilmittelgesetz aufgenommen.