Warum die Pflege das Essen kontrollieren sollte

Ein tragischer Fall vor Gericht zeigt: Pflegepersonen müssen immer sicherstellen, dass die Vorgabe für die Patienten-Mahlzeiten eingehalten wird.

, 13. August 2020 um 07:02
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Am Kantonsspital Baden (KSB) war es vor drei Jahren zu einem vielleicht vermeidbaren Todesfall gekommen: Ein 76-jähriger Mann mit Schluckstörungen erstickte am Mittagessen. Es folgte eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung, die das Bezirksgericht Baden diese Woche beurteilen musste.
Das Gericht hat die zuständige 56-jährige Pflegeperson vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung nun aber freigesprochen. Die «Aargauer Zeitung» berichtet detailliert über den Fall. Die erfahrene Berufsfrau hätte zwar aus Pflichten der Sorgfalt die Krankenakte studieren und sehen müssen. Darin stand: Der Patient muss das Essen in pürierter Form erhalten und sollte beim Essen überwacht werden. Der Freispruch erfolgte, weil sich der Tod des Mannes laut zwei rechtsmedizinischen Gutachten aber nicht sicher hätte vermeiden lassen.

War als temporäre Aushilfspflegerin angestellt

Der Anwalt der deutschen Pflegeperson sagte laut Zeitung vor Gericht, sie sei nur temporär beim KSB angestellt gewesen. Der Fall habe sich an ihrem siebten Arbeitstag ereignet. Und er kritisierte, die Einarbeitung seiner Mandantin sei mangelhaft und unvollständig gewesen. So habe ihr niemand gesagt, dass sie für Essensbestellung und -kontrolle zuständig sei.
Das Kantonsspital hat inzwischen auf das tragische Ereignis reagiert: «Wir haben den Prozess der Essensbestellung und -verteilung überprüft und in der Folge neue Bettenschilder mit Farbcodierungen zur Verbesserung der Sicherheit eingeführt», sagt KSB-Sprecher Omar Gisler der AZ. Zudem gebe es nun eine Doppelkontrolle, bevor das Essen serviert werde. Und bei den Schulungen weise das Spital seine Mitarbeitenden noch intensiver auf potenzielle Gefahren hin.

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