Versicherer und Neuropsychologen einigen sich auf gemeinsamen Tarif

Die neue Tarifstruktur unterscheidet zwischen Leistungen mit einem Patienten und solchen, die in Abwesenheit des Patienten erbracht werden.

, 30. Juli 2020 um 10:55
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Die Schweizerische Vereinigung der Neuropsychologinnen und Neuropsychologen SVNP, die Krankenkassenverbände Santésuisse und Curafutura sowie der Spitalverband H+ haben Ende Juni dem Bundesrat den Tarifvertrag zur Abgeltung diagnostischer Leistungen der Neuropsychologie zur Genehmigung eingereicht. 
Die Anzahl Taxpunkte dieser neuen Tarifstruktur wurde mit aktuellen Kostendaten der Leistungserbringer berechnet, wie die Tarifpartner am Donnerstag gemeinsam mitteilen. Die SVNP  habe für die Ermittlung der Löhne eine Erhebung der tatsächlichen Lohnkosten durchgeführt. Mehr als 75 Prozent der angestellten Neuropsychologinnen und -psychologen habe sich daran beteiligt. Dieses «im Gesundheitswesen bisher einmalige Vorgehen» führte zur einer sehr zuverlässigen Datenbasis für die Lohnkosten der Neurosychologen, wie in der Mitteilung zu lesen steht.

Deckt nur diagnostische Leistungen ab

Die Tarifstruktur unterscheidet zwischen Leistungen, die mit einem Patienten erbracht werden, wie beispielsweise die Durchführung von kognitiven Tests und solchen Leistungen, welche in Abwesenheit des Patienten erbracht werden (Testauswertung, Berichterstellung). Dies sorgt laut den Tarifpartnern für mehr Transparenz bei der Rechnungskontrolle durch Patienten und Versicherer. Die neue Tarifstruktur Neuropsychologie decke nur diagnostische Leistungen ab.

Tarifpartnerschaft funktioniert

«Mit der Einreichung der Tarifstruktur Neuropsychologie zeigen die Tarifpartner, dass Tarifpartnerschaft gut funktioniert», halten H+, SNVP, Curafutura und Santésuisse fest. Nun liege der Ball beim Bundesrat den Tarifstrukturvertrag zu genehmigen, damit dieser am 1. Januar 2021 in Kraft treten könne.
Seit 2017 sind die die ambulanten diagnostischen Leistungen der Neuropsychologie Pflichtleistung der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Diese werden bislang jedoch in keiner ambulanten Tarifstruktur abgebildet. Das könnte sich nun ändern. 
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