Verhafteter Aargauer Arzt in der Psychiatrie

Der Fall des coronaskeptischen Arztes aus dem aargauischen Wettingen wirft einige Fragen auf.

, 16. April 2020 um 06:44
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Am Ostersamstag wurde im Kanton Aargau ein 58-jähriger Arzt in seiner Praxis verhaftet, wie auch Medinside berichtete. Seitdem befindet sich der Kardiologe in einer geschlossenen Abteilung in der Psychiatrie Königsfelden, angeordnet als fürsorgerische Unterbringung. Dies kommt vor, wenn jemand eine Gefahr für sich selbst oder für Drittpersonen darstellen könnte.
Der «mutmasslich psychisch labile Mann» verbreitete laut der Mitteilung der Polizei «Drohungen gegen Angehörige und Behörden». Die Strafverfolgungsbehörde musste zudem intervenieren, weil der Kardiologe eine Waffe besitzt. Er sieht dies allerdings anders. Aus der Psychiatrie hält der Arzt auf Twitter fest: «Man konnte mir heute bei der endlich erfolgten Einvernahme keine ‹Drohung› von mir zeigen». Die in seiner Wohnung sichergestellte Waffe stamme aus seiner Zeit im Militär, offenbar ohne Munition, schreibt er auf Facebook.

Verhaftung von Regierungsrat veranlasst?

Die «Weltwoche» berichtet zudem, dass aus dem elfseitigen Einvernahmeprotokoll nicht hervorgehe, worin die Bedrohungen konkret bestehen, die zu seiner Verhaftung führten. Und es brauche eine gehörige Portion Fantasie, um eine Drohung in die vorgelegten polemischen Tweets und Facebook-Botschaften hineinzudeuten. 
Gemäss Recherchen des Wochenmagazins kam der Auftrag zur Verhaftung zudem von Markus Dieth persönlich, Aargauer Regierungsrat und offenbar ein langjähriger Freund und Rotary-Kollege des Kardiologen. Er habe die Verhaftung aber keineswegs selber veranlasst, sagt Dieth zur «Aargauer Zeitung». Der Landamman erhielt von einer Drittperson eine «ernstzunehmende Meldung auf Selbst- oder Drittgefährdung», wie er gegenüber der Zeitung weiter sagt. Deshalb habe er im Sinne seiner Meldepflicht die Strafverfolgungsbehörden kontaktiert.

Freidenker oder Tendenz zu Verschwörungstheorien?

Der nicht unumstrittene Arzt mit Praxis in Wettingen hatte sich vor seiner Verhaftung auf Social-Media-Kanälen und Blogs immer wieder zur aktuellen Coronavirus-Pandemie geäussert. Zum Beispiel, dass Corona eine harmlose Grippe sei. Die meisten seiner Einträge sorgen für Diskussionen: Zum Beispiel sieht er einen direkten Zusammenhang zwischen Corona und der 5G-Strahlung aus dem neuen Mobilfunkstandard: «Diese Sars-CoV-2-Schein-Pan​​​​​​​​​​​​​​​​​​​dem​i​e​ ist in der Realität eine 5G-Pandemie». Es finden sich aber auch Einträge wie: «Armee, Polizei, Feuerwehr, schaut sofort wie es Euren Regierungen und den Anstalten der Massenmedien geht und sonst, liebe Bürger, raus, Waffe laden und helfen wir Ihnen!»
Viele offene Fragen müssen noch geklärt werden. Es ist aber wahrscheinlich, dass gewisse Äusserungen des Kardiologen auf gesundheitliche Einschränkungen hindeuten könnten. Im Einvernahmeprotokoll soll denn auch von «Wahnvorstellungen bzgl. Covid-19» und «psychischer Ausnahmezustand» die Rede sein. Es gibt aber auch viele Menschen, die sich mit ihm solidarisieren: Die Behörden hätten ihn wegen seiner skeptischen Haltung zu Corona weggesperrt, wird etwa kritisiert. Das ist falsch, wie die Staatsanwaltschaft gegenüber den Medien festhält. Die kritische Haltung des Beschuldigten zu den Coronamassnahmen des Bundes hatte keinen Einfluss auf den Entscheid, den Mann festnehmen zu lassen.

Wird in die ambulante Betreuung entlassen

Über seinen Anwalt Markus Leimbacher verlangt der 58-jährige Aargauer Arzt nun die sofortige Freilassung, wie er direkt aus der Psychiatrie auf Social Media schreibt. Wie lange der Mann aus dem Bezirk Baden, der auch medizinischer Leiter des Regionalen Führungsorgans Wettingen-Limmattal (RFO) ist, in der psychiatrischen Klinik bleiben muss, hängt jetzt von den behandelnden Ärzten ab.   
Der Arzt teilt am Freitag auf Facebook und Twitter mit, er werde noch vor dem Wochenende in die ambulante Betreuung entlassen. Er bedankt sich bei seinen Verbündeten für die Unterstützung und hält fest: «Auch wenn Ihr wisst, dass SARS-CoV-2 (vordergründig) ein harmloses Corona-Erkältungsvirus ist, sind die behördlichen Vorgaben selbstverständlich zu befolgen.»  
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