Bundesgericht verurteilt zwei Ärzte

Um Sozialversicherungsabgaben zu sparen, zahlten sich Ärzte statt Lohn eine Dividende aus.

, 5. April 2019 um 07:07
image
  • praxis
  • gericht
  • glarus
Die beiden Ärzte verdienten zuvor richtig gut. 300 000 bis 500 000 Franken pro Jahr zahlten sie sich als Lohn aus. Dann wandelten die beiden Glarner Ärzte ihre Praxis in eine Aktiengesellschaft um. Sie zahlten sich nun einen Lohn von noch rund 140'ooo Franken aus. Und dazu jährlich je 250'000 Franken an Dividenden. Was auf den ersten Blick wie ein Nullsummenspiel aussieht, sorgte bei den Ärzten für ein Plus. Und bei den Sozialversicherungen für ein Minus. Denn anders als auf den Lohnanteilen müssen für die Dividenden keine Sozialabgaben abgeführt werden. 
Die zuständige Ausgleichskasse fiel das Ganze 2012 bei einer Kontrolle auf, wie die «Südostschweiz» schreibt. Sie bemängelte, dass der als Dividende ausbezahlte Betrag im Vergleich zu hoch ausfalle. Sie forderte eine Nachzahlung von 27'000 Franken.
Tiefere Lohn als die Angestellten
Auch das Glarner Verwaltungsgericht sah den Kniff der Ärzte als missbräuchlich an. Dies auch, da der Lohn der beiden Ärzte trotz Leitungsaufgaben tiefer ausfiel, als jener einer angestellten Ärztin. Das Gericht setzte die Rückzahlungen aber tiefer an, als von der Ausgleichskasse verlangt. Dagegen rekurrierte letztere beim Bundesgericht. Und verlor.
Zu den Verlieren gehören aber auch die beiden Mediziner: Denn auch die Bundesrichter kamen zum Schluss, dass die Höhe der ausbezahlten Dividenden nicht rechtskonform war, und stützte das Urteil der Vorinstanz.


Artikel teilen

Loading

Comment

Mehr zum Thema

image

So will ein Landwirt die Tarifpartner entmachten

Die Hausärzte und Hausärztinnen sollen per Gesetzesänderung besser gestellt werden, verlangt eine Motion: Die Tarifpartner seien dazu nicht in der Lage.

image

Innovative Kinderradiologie am Kantonsspital Baden

Das Kantonsspital Baden setzt in seinem Neubau neue Massstäbe in der patientenfreundlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Die Kinderradiologie bietet ein breites Spektrum an diagnostischen und therapeutischen Leistungen und arbeitet eng mit anderen Fachbereichen zusammen.

image

Nachhaltig: Bacillol® 30 Sensitive Green Tissues

HARTMANN erweitert sein Portfolio um die nachhaltigen Bacillol® 30 Sensitive Green Tissues. Die Tücher werden aus nachwachsenden Rohstoffen gefertigt und vereinen hohe Wirksamkeit, Materialverträglichkeit und Hautfreundlichkeit. Dabei werden Plastikabfall sowie CO₂-Emissionen reduziert.

image
Gastbeitrag von Esther Wiesendanger

Da sind steigende Gesundheitskosten ja nur logisch

Getrennte Apotheken in Gruppenpraxen, Impfverbote in der Pflege, teure Zusatzkontrollen: Groteske Behörden- und Kassenentscheide lähmen die Versorgung. Sind wir Ärzte eigentlich Komiker?

image

Deshalb sind Ärzte vor Bundesgericht so erfolgreich

Schon wieder sind die Krankenkassen mit Rückforderungen bei Ärzten vor Bundesgericht abgeblitzt. Das höchste Gericht stützt neu die Ärzte besser.

image

Freispruch nach Verlust eines Auges

Ein Rechtsstreit zwischen einem Neurochirurgen und seiner Patientin zeigt: Die schriftliche Einwilligung zum Eingriff ist enorm wichtig.

Vom gleichen Autor

image

Covid-19 ist auch für das DRG-System eine Herausforderung

Die Fallpauschalen wurden für die Vergütung von Covid-19-Behandlungen adaptiert. Dieses Fazit zieht der Direktor eines Unispitals.

image

Ein Vogel verzögert Unispital-Neubau

Ein vom Aussterben bedrohter Wanderfalke nistet im künftigen Zürcher Kispi. Auch sonst sieht sich das Spital als Bauherrin mit speziellen Herausforderungen konfrontiert.

image

Preisdeckel für lukrative Spitalbehandlungen?

Das DRG-Modell setzt Fehlanreize, die zu Mengenausweitungen führen. Der Bund will deshalb eine gedeckelte Grundpauschale - für den Direktor des Unispitals Basel ist das der völlig falsche Weg.