Trendwende: Psychiater für öffentliche Ferndiagnosen

Die American Psychoanalytic Association streicht die jahrzehntealte Regel, wonach sich ihre Mitglieder in den Medien nicht über den Geisteszustand Prominenter äussern dürfen. Der Grund sitzt in Washington.

, 26. Juli 2017 um 08:00
image
  • psychiatrie
  • politik
  • usa
Dürfen Psychiater aus der Ferne über den Gesundheitszustand eines Prominenten urteilen? In weiten Kreisen der Fachwelt gilt dies als unethisch. Auch in den populären Mediendiskussionen um gewisse Persönlichkeitszüge von Donald Trump wandten sich Psychiater mehrfach gegen eilige Ferndiagnosen – in den USA wie in Europa (siehe dazu etwa hier).
In den Fachgesellschaften der US-Psychiater gibt es dazu die so genannte «Goldwater Rule»,  die es Mitgliedern untersagt, öffentlich eine Fachmeinung abzugeben zu einer Person, die man nicht zuvor persönlich untersucht hat (und dann natürlich ohne Einverständnis dieser Person).

Entschädigungszahlung

Dieser Punkt war 1964 in die Ethikcodices eingeführt worden, nachdem ein Magazin an der psychischen Gesundheit des Präsidentschaftskandidaten Barry Goldwater gezweifelt hatte und dazu diverse Psychiater zitierte. Das Blatt wurde danach zu einer Entschädigungszahlung an Goldwater verurteilt.
Jetzt aber hat die American Psychoanalytic Association – ein Teilverband – diese Regel still und leise abgeschafft beziehungsweise aufgeweicht. In einem Schreiben an die 3'500 Mitglieder stellte sich das executive committee – die Verbandsleitung – auf die Position, dass man sich nicht mehr durch die Goldwater-Regel gebunden fühlen müsse. Der Schritt hat einen konkreten Grund: Donald Trump.

«Wissen verantwortungsvoll einsetzen»

Das Schreiben wurde durch «Stat» bekannt gemacht; und wie Prudence Gourguechon, die ehemalige Präsidentin der APA, gegenüber dem Fachorgan erklärte, kam der Anstoss zu diesem Schritt aus dem «Glauben, dass Trumps Benehmen abweicht von allem, was wir zuvor bei einem Commander in chief gesehen haben» – es sei so anders, dass die Mitglieder nicht davon abgehalten werden sollen, ihr Wissen hier verantwortungsvoll einzusetzen.
Die Regel war bereits zuvor brüchig geworden, weil  sich diverse Psychiater und Psychologen nicht daran hielten; dies unter anderem mit der Erklärung, dass es ihre Pflicht sei, auf die Züge von Trumps Narzissmus, Impulsivität, Paranoia oder auch seine geringe Aufmerksamkeitsspanne hinzuweisen. 
Allerdings: Die – deutlich grössere – American Psychiatric Association hält weiterhin an der «Goldwater Rule» fest; der Entscheid wurde im März letztmals bekräftigt.
Hier dazu die Twitter-Umfrage von «Medscape»:
Artikel teilen

Loading

Comment

Mehr zum Thema

image

Nach Todesfall: Aargau verschärft Regeln für Methadontherapien

Die bisherige Bewilligungspraxis für Opioid-Agonisten-Therapien in Kliniken verstosse gegen Bundesrecht, so ein Gutachten.

image
Gastbeitrag von Judith Biberstein

Das Anordnungsmodell: Theorie klar, Praxis absurd

Seit Juli 2022 können Psychotherapeutinnen und -therapeuten auf eigene Rechnung über die Grundversicherung abrechnen. Doch das System stellt Pro-Forma-Kontrolle über Vertrauen und Respekt. Ein Erfahrungsbericht.

image

Jetzt definitiv: Sparhammer im Waadtländer Gesundheitswesen

Nach einer mehrstündigen Debatte beschloss das Kantonsparlament in Lausanne, dass Regionalspitäler, Gesundheitszentren, Pflegeheimen und Angehörigenpflege zu sparen.

image

Luzerner Regierung stimmt Sterbehilfe-Vorstoss zu

In Luzern soll assistiertes Sterben künftig in allen Pflege- und Sozialeinrichtungen möglich sein – ausgenommen sind Spitäler.

image

Schaffhauser Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Kritik – Chefarzt tritt ab

Jan-Christoph Schaefer ist nicht mehr Leiter der Klinik. Fachleute bemängeln die Arbeit des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes.

image

Stefan Lichtensteiger wird CEO der Winterthurer Psychiatrie

Nach einem halben Jahr als zwischenzeitlicher Direktor ist er definitiv ernannt worden: Der ehemalige Chef des St. Galler Kantonsspitals leitet nun die IPW.

Vom gleichen Autor

image

Ein Urteil, das die Temporärarbeit im Gesundheitswesen verändern könnte

Ein Entscheid des Zuger Obergerichts beschäftigt Temporärfirmen: Wer Personal über Pools vermittelt, muss Bereitschaftszeiten vergüten und strengere Formvorschriften einhalten.

image

Spital heilt, Oper glänzt – und beide kosten

Wir vergleichen das Kispi Zürich mit dem Opernhaus Zürich. Geht das? Durchaus. Denn beide haben dieselbe Aufgabe: zu funktionieren, wo Wirtschaftlichkeit an Grenzen stösst.

image

Überarztung: Wer rückfordern will, braucht Beweise

Das Bundesgericht greift in die WZW-Ermittlungsverfahren ein: Ein Grundsatzurteil dürfte die gängigen Prozesse umkrempeln.