Taxpunktwert: Die Ärzte wehren sich – Aktionen in Zürich und im Wallis

Die Ärztegesellschaften sehen die ambulante Versorgung ernsthaft bedroht. Im Wallis legen die Mediziner eine Umfrage vor, laut der die Bevölkerung für die Grundversorgung zu gewissen Prämienerhöhungen bereit wäre.

, 24. November 2016 um 15:10
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Der Zürcher Regierungsrat Thomas Heiniger bekam heute eine Spritze. 50 Vertreter der kantonalen Ärztegesellschaft sprachen in der Gesundheitsdirektion vor, in weissem Arbeitskittel und mit einer Riesenspritze. Derart bewaffnet übergaben sie der Gesundheitsdirektion einen Antrag auf Festsetzung eines höheren Taxpunktwerts.
Im Hintergrund steht, dass die Tarifverhandlungen mit den Krankenkassen soeben gescheitert sind. Seit der Tarmed-Einführung war im Kanton Zürich der Taxpunkt-Wert von 97 auf heute 89 Rappen gesunken – und die Versicherer verlangten nun in den Verhandlungen, dass ab 2017 ein noch etwas tieferer Wert gelte: 88 Rappen.
Für die Zürcher Ärztegesellschaft ist nun das Fass voll. «Zu diesen Preisen können ambulante Arztpraxen im teuren Kanton Zürich aber schlicht und einfach nicht kostendeckend arbeiten», schreiben die «Ärzte für Zürich» in einer Mitteilung, welche ihren heutigen Besuch bei der Regierung begleitet.
  • Entwicklung der Taxpunktwerte für Arztpraxen seit 2004, nach Kantonen
Ihre Forderung: 1 Franken. Nur so könnten die Praxen langfristig bestehen. Der heutige Wert gefährde die ambulante Versorgung: Denn junge Mediziner könnten sich kaum noch leisten, eine eigene Praxis zu gründen – und ältere Ärzte finden kaum noch Nachfolger.
Der geforderte Franken sei auch verkraftbar; schliesslich werden nur 20 Prozent der Prämien-Kosten für ambulante Kosten aufgewendet. Ein Ziel-Taxpunktwert, so die Rechnung der Ärzte, hätte eine einmalige Prämiensteigerung von maximal 4 Prozent zur Folge.
Die Versorgungsqualität wird auch im Wallis als Argument angeführt. Auch im Bergkanton verhandeln Ärzte und Versicherer derzeit um den Taxpunktwert. Und auch sie begleiten die Verhandlungen kommunikativ: Es gehe «um nichts Geringeres als um die Zukunft und den Fortbestand der ambulanten Medizin in unserem Kanton», teilte die Walliser Ärztegesellschaft VSÄG gestern mit. Die Walliser beklagen, dass der Wert schon beim Start 2004 zu tief angesetzt worden sei. Derzeit liegt er bei 82 Rappen.
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Politik im Wartezimmer: Flyer für die Patienten im Wallis
Und angesichts dieses schweizweiten Tiefstwertes sei es unwahrscheinlich, gut ausgebildete Ärzte ins Wallis zu bringen. Ein Ärztemangel im ambulanten Bereich, so nun das Folgeargument der VSÄG, würde die Gesundheitskosten und Prämien in die Höhe treiben. 
Zur Untermauerung solcher Argumente wenden sich die Walliser Ärzte auch an die Bevölkerung – wie übrigens zuvor auch die Zürcher Kollegen, welche Ende August einen «offenen Brief» veröffentlichten und eine Petition lancierten.
Die Walliser Praxisärzte verteilen dabei Flyer, und sie haben einen Musterbrief verfasst, den die Patienten an ihre Versicherung senden könnten, möchten, sollten. Und vor allem: Die VSÄG legt eine Umfrage vor, welche ihre Position stützen soll. 

Hier leichte Erhöhung – da Verbesserung?

Bei der Erhebung, durchgeführt Ende August im Wallis, lautete eine Frage: «Wären Sie bereit, eine leichte Krankenkassenprämien-Erhöhung in Kauf zu nehmen, wenn dadurch die Arbeitsbedingungen der Ärzte und anderer Gesundheitsfachpersonen im Wallis verbessert würden, um den Mangel an Fachpersonal zu verringern?» Gut 55 Prozent der Befragten antworteten mit Ja.
Die zahlenmässige und methodische Basis der Erhebung mochte zwar etwas dünn sein, aber die Ärztegesellschaft konnte nun bekanntgeben, dass eine Mehrheit der Menschen im Wallis für die ambulante Versorgung durchaus zu gewissen Prämienerhöhungen bereit seien. Und die Walliser Medien nahmen diese Deutung auf.


Im Wallis laufen die Verhandlungen der Ärztevertreter mit HSK, CSS und Tarifsuisse noch bis Ende Dezember. In Zürich ist derweil – nach der Unterbreitung des Antrags auf Festsetzung des Taxpunktwertes – die Gesundheitsdirektion am Zug. Die Regierung muss das Festsetzungsverfahren einleiten und sich mit dem Antrag beschäftigen.
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