Die Tarifpartnerschaft und die Tarifautonomie seien ihnen wichtig: Dies betonten Vertreter von Santésuisse und fmCH Tarifunion an einer gemeinsamen, kurzfristig einberufenen Medienkonferenz in Bern. Aber ein Gutachten kommt im Auftrag dieser Organisationen kommt nun zum Schluss, dass die Tarifstruktur, welche der Ärzteverband FMH, der Spitalverband H+ und die Medizinaltarif-Kommission MTK gemeinsam vorlegen, für frei praktizierende Ärzte und ambulante Behandlungen in den Spitälern die Anreize zur Mengenausweitung erhöht.
Das neue System würde «damit Ineffizienz und schlechte Qualität belohnen». In der Folge würden verstärkte Wirtschaftlichkeitskontrollen nötig, eventuell sogar ein Globalbudget.
Der Widerstand kündigte sich an
Die Ablehnung ist bekanntlich nicht weiter überraschend. Santésuisse beteiligte sich nicht an den laufenden Umbaubemühungen, da sie unweigerlich zu höheren Kosten führen würden (mehr dazu
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Und die
FMCH Tarifunion war letzten November lanciert worden, um die Interessen der Spezialärzte zu bündeln: Die Organisation will unter anderem «Sonderregelungen für bestimmte Ärztegruppierungen und politisch motivierte Eingriffe in den Tarif» bekämpfen: «Es sollen die gleichen Spielregeln für alle gelten».
Noch mehr vage Zeitleistungen
Konkret befindet die Untersuchung zum Beispiel: Das neue System Tarvision beziehe nochmals verstärkt unspezifische Zeitleistungen ein (alleinstehend oder als Zuschlagsleistungen). Damit würden die ohnehin schon bestehenden Anreize zur Mengenausweitung nochmals verstärkt.
Ins Visier nehmen die Polynomics-Autoren dabei insbesondere auch die Leistungen in Abwesenheit des Patienten, weil hier überhaupt keine Kontrolle stattfindet.
Weiter sei nicht ersichtlich, wie verhindert werden soll, dass mit Zeitleistungen mehr abgerechnet werden kann, als tatsächlich Leistungen erbracht werden – vor allem wenn das Pensum der einzelnen Ärzte nicht überprüft werden kann, etwa in Gruppenpraxen oder im spitalambulanten Bereich. «Für den Leistungsfinanzierer ist es dann unmöglich zu überprüfen, ob die gesamte abgerechnete Taxpunktmenge einer realistischen Arbeitszeit entspricht.»
Variante: Aufhebung des Vertragszwangs
Diese und weitere Punkte stellten die entscheidende Frage in den Raum, durch welche Kontroll- oder Limitierungsmechanismen die Mengenausweitung beschränkt werden könnte. Als Möglichkeiten nennt die die Aufhebung des Vertragszwanges, die Verstärkung der bestehenden Kontrollen (etwa durch eine Festlegung einer maximal abrechenbaren Arbeitszeit pro Arzt), oder auch ein Globalbudget, ähnlich wie es in Deutschland im ambulanten Bereich zur Anwendung kommt.
Der geplante neue Tarmed setze «falsche, gefährliche Anreize», fasste Markus Trutmann in Bern zusammen; er ist der Geschäftsführer von FMCH Tarifunion: Ineffizienz und schlechte Qualität würden belohnt und die Gefahr der Mengenausweitung und starken Kostensteigerung angeheizt. Und Santésuisse-Direktorin Verena Nold befand, dass das Tarvision-Konzept auch «keinen Mehrwert für die Patienten» bringe.
Gestaffelte Einführung eines «innovativen Tarifs»
Auf der anderen Seite bestreitet auch die Polymed-Studie nicht, dass die Tarifstruktur in grossen Teilen nicht mehr sachgerecht ist; und dass die Kostensätze für ärztliche und technische Leistungen «immer weniger den echten Aufwänden der Leistungserbringer entsprechen».
Diese Gesamtlage veranlassen nun fmCh Tarifunion und Santésuisse, den ganzen Einführungs-Vorgang in Frage zu stellen. Die beiden Organisationen schlagen eine gestaffelte Einführung eines «innovativen und zukunftsgerichteten Arzttarifs» vor. Konkret sollen qualitätsbezogene Leistungspakete erarbeitet und in Testphasen im Jahr 2017 für bestimmte Fachgebiete geprüft werden. Falls sie sich bewähren, wäre dann eine Einführung ab 2018 möglich.
Am Ende stünde die Einführung «eines qualitätsbezogenen Arzttarifs», womit notabene auch Forderungen der Agenda Gesundheit2020 des Bundesrates angegangen werden könnten.
Mit dem gemeinsamen Auftritt an der heutigen Medienkonferenz, so die Mitteilung, wollen FMCH Tarifunion und Santésuisse aber auch «ein klares Zeichen für die Tarifpartnerschaft setzen». Denn: «Dass Ärzte und Krankenversicherer eigenständige Tarife verhandeln können, ist ein wesentliches Merkmal unseres freiheitlichen Gesundheitswesens.»