Streit um Streikrecht für das Spitalpersonal

Im Kanton Freiburg will die Regierung dem Pflege- und Spitalpersonal das Streiken verbieten. Die Gewerkschaft wittert hier eine unstatthafte Retourkutsche.

, 17. März 2017 um 11:26
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Das neue Gesetz über das Staatspersonal im Kanton Freiburg sieht zwar ein Streikrecht vor. Aber das Pflegepersonal wäre – neben den Sicherheitskräften – davon ausgenommen.
Dies weckt nun den Widerstand des Personalverbands VPOD in Freiburg. In einer Mitteilung bezeichnet der VPOD das Streikverbot für Spitalpersonal, Personal von Pflegeheimen und -organisationen sowie Sicherheitskräfte als «unzulässig»: «Es stellt eine Diskriminierung innerhalb des Personals der öffentlichen Dienste im Kanton Freiburg dar». 
Für die Betroffenen komme dies einer Rechtsverweigerung gleich, so die Mitteilung laut den «Freiburger Nachrichten» (Print). Der Plan widerspreche auch der Bundesverfassung, welche das Streikrecht garantiert, solange es verhältnismässig eingesetzt wird.

Die Streiks, die es gab

Der VPOD vermutet, dass der Regierungs-Vorschlag eine Folge ist von zwei Streiks im Gesundheitswesen: In der Wäscherei der psychiatrischen Klinik in Marsens sowie in der Krippe des Freiburger Spitals hatten die Mitarbeiter 2015 mit Ausständen gegen Privatisierungspläne protestiert. 
Laut dem VPOD habe sich die Kantonsregierung – der Staatsrat – für die Gesetzesrevision ans Waadtländer Personalgesetz angelehnt; aber das Streikverbot für das Pflege- und Sicherheitspersonal sei dann noch hinzugefügt worden.
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