Die Spitzenlöhne für Chefärzte geben weiter zu reden: Im Frühling verlangten Zürcher Kantonsräte in einem Vorstoss deshalb Antworten zur Höhe der Chefarztlöhne im Kanton. Nun liegt die Antwort vor – zumindest für die öffentlichen Spitäler.
Vergütet werden die Spitalärzte mit einem Grundlohn gestützt auf das kantonale Personalrecht. Oberärztinnen und Ärzte verdienen so zwischen 111'000 und 212'000 Franken, leitenden Ärztinnen und Ärzte zwischen 145'000 und 227'000 Franken und die Chefärztinnen und Chefärzte zwischen 167'000 und 256'000 Franken.
Gross sind die Unterschiede bei den Honorarbezügen: Während Klinikdirektoren bei der Integrierte Psychiatrie Winterthur (IPW) zwischen rund 72'000 und 81'000 Franken erhielten, sind es am Kantonsspital Winterthur (KSW) bis 504'000 Franken - und am Unispital Zürich (USZ) gar 839'000 Franken.