Die Möglichkeit der «vertraulichen» beziehungsweise «geheimen Geburt» besteht seit längerem an grösseren Spitälern wie dem Inselspital Bern oder den Unispitälern Basel und Zürich.
Eine vertrauliche Geburt funktioniert so: Nach der Entbindung geht die Mutter, das Neugeborene bleibt. Das Baby kommt in die Obhut einer Pflegefamilie und wird später zur Adoption freigegeben.
Sechs Wochen hat die Mutter Zeit, es sich doch noch anders zu überlegen. Alle Angaben behandeln das Spital und die Behörden vertraulich und geben diese grundsätzlich nicht bekannt.
Rettungsanker für Frauen in Not
Gesetzlich verankert sind «vertrauliche Geburten» im Gesundheitsgesetz aber nicht. Ausnahme: der Kanton Thurgau. Die Diskussion über die vertrauliche Geburt kam auf, nachdem das Thurgauer Parlament die Schaffung einer Babyklappe abgelehnt hatte.
Man wisse nicht, ob es wohlauf sei, auch nicht, ob es ein Mädchen oder ein Knabe ist. Man könne auch nicht sagen, in was für einer Lage sich die Mutter befunden habe und ob sie allenfalls ihr Kind innerhalb der sechswöchigen Frist wieder zurückhaben wollte.
Als Alternative zum Babyfenster
Nun wollen auch die
Solothurner Spitäler AG (soH) «vertrauliche Geburten» in ihren Geburtskliniken am Bürgerspital Solothurn und im Kantonsspital Olten einführen.
Es gelte, die offenen administrativen und organisatorischen Fragen zu regeln. Voraussichtlich werde die soH im Jahr 2016 soweit sein. Olten verfügt seit 2013 über eine anonyme Babyklappe.
Unterschied zwischen «vertraulich» und «anonym»
Auch der Regierungsrat ist dafür: Die Solothurner Exekutive stellt fest, dass die vertrauliche Geburt rechtlich möglich ist, eine anonyme Geburt hingegen nicht.
Eine anonyme Geburt bedeutet: ohne Registrierung und Meldung der Personalien der Mutter. Dies ist etwa in Frankreich und Österreich möglich.