Ein günstiges Angebot eines Zahnarztes für eine aufwendige Sanierung der Zähne? Vielleicht ist es unseriös und der Zahnarzt praktiziert ohne Bewilligung. Die Sendung «10vor10» zeigte das Beispiel eines Aargauers, der seine Zähne flicken lassen wollte.
Bei dem Mann klafften grosse Lücken zwischen Zahnfleisch und Zahnprothesen. Seit sich der Mann von einem Zahnarzt behandeln liess, leidet er. Erst nachträglich erfuhr er, dass sein Zahnarzt in mehreren Kantonen die Berufsausübungsbewilligung verloren hatte – und trotzdem weiterarbeitete.
Neun Zahnärzte ohne Bewilligung
SRF deckte auf, dass 44 von rund 11'500 Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Schweiz die Bewilligung entzogen worden ist. Doch mindestens neun arbeiten weiter.
Die Meldung verunsichert: Hat mein Zahnarzt eine Bewilligung? Wer wissen will, wie qualifiziert der Zahnarzt ist, kann sich selbst informieren. Und zwar im eidgenössischen Register der Medizinalberufe, zu finden unter
www.medregom.admin.chDort lässt sich jeder Zahnarzt, jede Zahnärztin überprüfen: Hat er oder sie eine Berufsausübungsbewilligung? So zeigt sich etwa, dass von den 500 Zahnärzten im Kanton Zürich 2 keine Bewilligung mehr haben.
Vorsicht vor ausländischen Temporär-Zahnärzten
Ist ein Zahnarzt nicht aufgeführt, könnte es sich um einen ausländischen Temporär-Zahnarzt handeln. Ausländische Zahnärzte dürfen nämlich auch ohne kantonale Bewilligung während 90 Tagen in der Schweiz arbeiten, wenn sie ihre Berufsqualifikationen in EFTA-Staaten erworben haben.
Sie mieten sich in dieser Zeit bei einem anderen Zahnarzt ein und behandeln möglichst viele Patienten – oft zu sehr günstigen Preisen. Allerdings auch ohne nachhaltige Verantwortung und ohne Haftpflichtversicherung. Immer öfter klagen Patienten beim SPO Patientenschutz über Sorgfaltspflichtverletzungen solcher Zahnärzte.
Patienten bleiben auf dem Schaden sitzen
Es fehlt aber die Rechtsgrundlage, um die ausländischen Zahnärzte zur Verantwortung zu ziehen. Sie verschwinden einfach wieder in der Anonymität des Auslands und der Patient bleibt auf dem Schaden sitzen, hat der SPO Patientenschutz festgestellt.
Die Zahnärzte, die den Ausländern die Infrastruktur zur Verfügung stellen, können nicht zur Verantwortung gezogen werden, weil ihre Kollegen selbständig abrechnen und für ihre Arbeit selbst verantwortlich sind.
Hier lässt sich jeder Zahnarzt, der in der Schweiz zugelassen ist oder war, genau überprüfen: Im Register der Medizinalberufe. | Screenshot BAG