Betrug, Fälschung und vorsätzliche Verletzung: Es sind happige Vorwürfe, die gegen einen Chirurgen der Privatklinik
Ars Medica gerichtet werden. Das Tessiner Spital ist der Privatklinikgruppe Swiss Medical Network (SMN) angeschlossen.
Zwischen Ende 2018 und Anfang 2019 soll der Neurorchirurg an mindestens vier Patienten in Gravesano Scheinoperationen durchgeführt haben. Dies berichten mehrere Medien, darunter das Radio und Fernsehen der italienischsprachigen Schweiz
(etwa hierhier oder hier).Rücken-OP gar nie durchgeführt
Die Recherchen stützen sich dabei unter anderem auf einen Brief des Tessiner Kantonsarztes Giorgio Merlani. So äusserte der Mediziner in diesem Schreiben «einen starken Verdacht», dass eine für eine Patientin notwendige Foraminotomie gar nie durchgeführt worden wäre.
Demnach beschränkte sich dieser Eingriff «auf die Inzision der Haut, des Unterhautgewebes und weniger, ohne sich dem Problem des Patienten zu nähern», steht im Brief. Im Schreiben wurde zudem auf eine «mögliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit» hingewiesen.
Staatsanwaltschaft untersucht
Der Fall kam ins Rollen, nachdem sich die Schmerzen bei der besagten Patientin nach der OP nicht gebessert hätten. Die 74-Jährige wandte sich an das Neurocentro am Kantonsspital Lugano (EOC). Dort habe sich dann herausgestellt, dass ihr gesundheitliches Problem gemäss Kernspinresonanz noch weiter fortbestehe.
Nebst der Staatsanwaltschaft beschäftigt sich laut Zeitungsberichten derzeit auch die Tessiner Politik mit dem Fall. Für Franco Denti ist die Aussage, Operationen gar nicht durchgeführt zu haben, ein ziemlich schwerwiegender Vorwurf. Dieser müsse nun überprüft werden, sagte der Präsident der kantonalen Ärztevereinigung gegenüber den Medien.
Chirurg operiert nicht mehr
Die Privatklinik Ars Medica in Gravesano selbst habe vorsorglich die operativen Tätigkeiten des Arztes bis zur Aufklärung des Sachverhalts vorübergehend ausgesetzt, steht in den Medienberichten weiter zu lesen. Zudem arbeitet die Tessiner Klinik laut eigenen Angaben bei der Aufklärung des Falls eng mit der Staatsanwaltschaft und dem Kantonsarzt zusammen.