SBK: Healthcare Assistants und FaGe stärker dabei

Über einen Fachverband oder mittels Kollektivmitgliedschaft können sich Pflegefachleute mit einem Abschluss auf Sekundarstufe II nun auch auf nationaler Ebene dem Berufsverband SBK anschliessen.

, 22. Juni 2016 um 06:00
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Mit einem Kompromiss beendete die Delegiertenversammlung des Pflege-Fachleute-Verbandes SBK die lange Diskussion um die Ausrichtung: Für die Health Care Assistants (so die internationale Bezeichnung für Pflege-Abschlüsse auf Sekundarstufe II) wurden drei Integrationsmöglichkeiten in den SBK auch auf nationaler Ebene geschaffen. 
Diese Regelung betrifft insbesondere die Fachfrauen und Fachmänner Gesundheit (FaGe). 
Mit jeweils einer Zweidrittels-Mehrheit genehmigten die Delegierten folgende Änderungen:

  • Health Care Assistants (HCA) können wie bisher Mitglied in einem Gliedverband des SBK werden – in einer Sektion oder einem Fachverband. Die Sektionen können neu maximal 3 HCA als Vertreter für die Delegiertenversammlung wählen.
  • Einem nationalen Verband von HCA-Berufen wird neu die Möglichkeit eingeräumt, sich auf nationaler Ebene dem SBK anzuschliessen. Ein solcher Verband hat die gleichen Vertretungsrechte wie die anderen Fachverbände des SBK.
  • Ein HCA-Verband kann zudem über eine Kollektivmitgliedschaft dem SBK beitreten. Über die Aufnahme entscheidet die Delegiertenversammlung.
  • Kollektivmitglied können auch andere Verbände werden, die sich mit den Zielen des SBK identifizieren. Die Angehörigen dieser Verbände müssen die Voraussetzungen für eine SBK-Mitgliedschaft nicht erfüllen. Kollektivmitglieder haben maximal 3 Stimmen an der Delegiertenversammlung sowie ein Antrags- und Repräsentationsrecht an der Präsidentinnenkonferenz.

Unbestritten war die Aufhebung der Pflicht zur Doppelmitgliedschaft: Neu ist es SBK-Fachverbänden erlaubt, Personen aufzunehmen, die nicht SBK-Mitglied sind.

Zur Mitteilung über die Delegiertenversammlung des SBK


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