Pflegeperson wegen Whatsapp-Chat vor Gericht

Eine Fachfrau Gesundheit soll vertrauliche Patientendaten ausgetauscht haben – und auf der Chat-Plattform Whatsapp über Patienten gespottet.

, 28. November 2019 um 07:30
image
  • spital
  • fachfrau gesundheit
  • pflege
  • psychiatrie
  • zug
Die Zuger Staatsanwaltschaft wirft einer Fachfrau Gesundheit (FaGe) vor, das Berufsgeheimnis verletzt zu haben. Deshalb musste sich die 26-Jährige nun vor dem Strafgericht verantworten. Das regionale Online-Portal «Zentralplus» berichtet ausführlich darüber.
Die Frau, so die Anklageschrift, soll ihre Kollegin teils den ganzen Tag auf dem Laufenden darüber gehalten haben, was in der Klinik gerade abging. So erzählte sie von einem Selbstmord, der sich ereignet hatte, wie die Nachrichtenplattform berichtet. Und sie teilte mit, dass eine schwangere Patientin da sei. Diese sei «älter, aber bitz behinderet, weisch», stand in den Chats etwa zu lesen. 

Coiffeuse gab den Tipp

Sie soll auch Bilder von Computer-Bildschirmen verschickt haben, mit Namen von Patienten und deren Diagnosen. Dies geht aus den Nachrichten hervor, die gesichert werden konnten. Die Frau arbeitete in einer psychiatrischen Klinik, wie das Online-Portal weiter schreibt. 
Aufgeflogen ist die Angelegenheit, weil eine Coiffeuse der Klinikleitung den Tipp gab, ihre Angestellte leite Patientendaten an Dritte weiter. Die Frisörin wurde in der Folge bedroht, angegriffen – und auch schwer zusammengeschlagen. Demnach habe sich die Frau nicht nur der Verletzung des Berufsgeheimnisses und Widerhandlung des Datenschutzgesetzes schuldig gemacht, sondern auch der Anstiftung zur Drohung und einer Tätlichkeit.

  • Mehr/Quelle: «Nach Lästereien über Patienten: Fachfrau Gesundheit räumt Fehler ein»

Staatsanwaltschaft fordert Busse

Die Staatsanwaltschaft beantragt deshalb, die Frau zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à je 30 Franken zu verurteilen. Sie soll die insgesamt 2’700 Franken aber nur bezahlen müssen, wenn sie innerhalb einer Probezeit von zwei Jahren wieder straffällig werde. So oder so bezahlen soll sie eine Verbindungsbusse von 540 Franken und eine Übertretungsbusse von 200 Franken.
In einem Fall räumt die Beschuldigte ein, sich mit ihrer Freundin über die Patientin ausgetauscht zu haben, berichtet das Portal «Zentralplus» weiter. In fünf weiteren Fällen bestreite sie aber, dass es in den Chats um Patienten gegangen sei. Vielmehr habe man über gemeinsame Bekannte gelästert.

Diente als Ventil für den harten Job

Die Frau nutzte ihre Freundin als Ventil, um die schweren Situationen zu verarbeiten, so das Argument der Verteidigerin. Der Alltag in der Pflege sei hart, dies wüssten wir alle. «Die Whatsapp-Nachrichten dienten dazu, bei Kräften zu bleiben».
Die Beschuldigte verlor in der Zwischenzeit auf Grund der Vorwürfe ihren Job und war längere Zeit arbeitslos. Sie absolviert nun eine Umschulung.
Einen gewissen Zynismus zu entwickeln, gehört bekanntlich zwar zum Beruf. Mit ihren gefühlslosen, ja menschenverachtenden Nachrichten hat die Fachfrau Gesundheit laut «Zentralplus» den Rahmen des Zulässigen aus Sicht der Staatsanwaltschaft aber deutlich überspannt. Das Urteil werde den Parteien in den nächsten Tagen schriftlich zugestellt, schreibt das Nachrichtenportal. 

Strafgericht hat entschieden 

Die Frau wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 62 Tagessätzen à 50 Franken verurteilt, wie das Portal «Zentralplus» berichtete. Weil mehrere Opfer nicht bekannt sind, kann das Gericht die Beschuldigte nicht weiter verurteilen, 
Das Gericht lehnt es unter anderem auch ab, die Frau wegen eines Verstosses gegen das Datenschutzgesetz zu verurteilen. Sofort fällig wird eine Busse von 400 Franken. Zudem muss die Frau der betroffenen Patientin eine Genugtuungssumme von 2’000 Franken bezahlen. Und von den über 20’000 Franken Verfahrenskosten muss sie einen Drittel tragen.
Artikel teilen

Loading

Comment

Mehr zum Thema

image

Schweizer Gehälter locken Pflegende – deutsche Patienten zahlen den Preis

Seit Jahren zieht es Pflegefachleute aus deutschen Grenzregionen in die Schweiz – mit Folgen: Die Sterblichkeit in den betroffenen deutschen Krankenhäusern steigt.

image

Pflegeinitiative: Widerstand im Parlament – SBK empört

Die Gesundheitskommission des Nationalrats tritt bei der Umsetzung der Pflegeinitiative auf die Bremse. Höchstarbeitszeit, Normalarbeitszeit und Lohnzuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit sollen weitgehend unverändert bleiben

image

PDAG: Neue Co-Leitung für die stationäre Alterspsychiatrie

Per Anfang Januar verstärkt Kristine Ewert die Klinik für Konsiliar-, Alters- und Neuropsychiatrie der Psychiatrischen Dienste Aargau als stellvertretende Klinikleiterin.

image

Der Kanton Zug sucht einen neuen Kantonsarzt

Weil der Kantonsarzt Rudolf Hauri Ende Mai 2027 pensioniert wird, schreibt der Kanton Zug die Nachfolge aus. Die zukünftige Kantonsärztin wird gleichzeitig das Amt für Gesundheit leiten.

image

Nach Todesfall: Aargau verschärft Regeln für Methadontherapien

Die bisherige Bewilligungspraxis für Opioid-Agonisten-Therapien in Kliniken verstosse gegen Bundesrecht, so ein Gutachten.

image

Floria, die Pflegefachfrau, könnte dem Schweizer Film zu einem Oscar verhelfen

Der Film «Heldin» hat es auf die Top-15-Liste für die Oscar-Nominationen geschafft. Er hat aber auch Kritik aus Pflegefachkreisen laut werden lassen.

Vom gleichen Autor

image

Arzthaftung: Bundesgericht weist Millionenklage einer Patientin ab

Bei einer Patientin traten nach einer Darmspiegelung unerwartet schwere Komplikationen auf. Das Bundesgericht stellt nun klar: Die Ärztin aus dem Kanton Aargau kann sich auf die «hypothetische Einwilligung» der Patientin berufen.

image

Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse

Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.

image

Warum im Medizinstudium viel Empathie verloren geht

Während der Ausbildung nimmt das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten tendenziell ab: Das besagt eine neue Studie.