Der Krankenkassenverband Santésuisse hatte gegen einen Facharzt aus dem Kanton Bern geklagt. Der Grund: Überarztung.
Nun muss der Orthopäde den Versicherern 402’000 Franken zurückbezahlen. Das befand das Berner Schiedsgericht in Sozialversicherungsstreitigkeiten, wie die
Zeitung «Der Bund» meldet. Praxisbesonderheit kam ihm zugute
Das Gericht rechnete dem Orthopäden eine «Praxisbesonderheit» im Umfang von knapp 330’000 Franken an. Der Orthopäde hatte argumentiert, er verfüge über einen ambulanten Praxis-OP. Ausserdem führe er kostenintensive Eingriffe vor Ort durch, für die Kollegen auf Spitäler ausweichen würden.
Insgesamt hatte der Arzt im Jahr 2014 den Versicherern 670'000 Franken in Rechnung gestellt; die verlangten 574'000 Franken zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.