Die Kantone Luzern und Zürich haben ihre Listen ambulant durchzuführender Behandlungen und Untersuchungen koordiniert. Die gemeinsame Liste orientiert sich an der bisherigen Planung des Bundesamtes für Gesundheit. Damit sei sichergestellt, dass «Ambulant statt stationär» in allen beteiligten Kantonen auf der Basis einer einheitlichen Behandlungsliste umgesetzt werden kann, teilen die Kantone in einem gemeinsamen
Communiqué mit.
Im Juli installierte der Kanton Luzern eine Liste von Behandlungen, die (von begründeten Ausnahmen abgesehen) nur noch ambulant durchgeführt werden sollen. Im Kanton Zürich ist die Einführung auf Januar 2018 vorgesehen, und auch die Kantone Wallis und Zug planen dasselbe. Das Bundesamt für Gesundheit sucht eine nationale Lösung auf das Jahr 2019.
Luzern und Zürich haben nun also die bisher leicht unterschiedlichen Listen mit den nur noch ambulant durchzuführenden Eingriffen vereinheitlicht. Dabei wurde soweit möglich auf der noch provisorischen Eingriffsliste des BAG aufgebaut. Die kantonale Eingriffsliste umfasst alle Eingriffe, die auch das BAG vorsieht, und ergänzt diese um weitere Behandlungen.
«Es ist für uns wichtig, dass wir am Schluss nicht 26 verschiedene Lösungen haben, sondern eine einheitliche bundesweite Liste. Mit dieser Koordination machen wir nun einen ersten Schritt in diese Richtung», hält Guido Graf, Regierungspräsident des Kantons Luzern, fest.