Im September beurteilte das Bundesverfassungsgericht Mindestfallzahlen für Operateure in Spitälern als zulässig. Es ist sehr wahrscheinlich, dass eine solche Regelung dereinst auch für private Praxen eingeführt wird. «Ich kann mir gut vorstellen, dass bei der Zulassungssteuerung die Routine der frei praktizierenden Spezialärzte mit ein Kriterium sein wird», wird der Zürcher Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger (FDP) in der
NZZ zitiert. Die Effizienz und Qualität seien im ambulanten Bereich besonders wichtig, zumal der Arzt seine Patienten nach dem Eingriff nach Hause schicke. Der Kanton Zürich ist auch bei den Mindestfallmengen für an Spitälern tätigen Operateure der Pionier. Als Hebel könnte den Kantonen die geplante Vereinheitlichung der Finanzierung von stationären und ambulanten Behandlung dienen (siehe farbig unterlegter Text).
Heute beteiligen sich die Kantone nicht an den Kosten für ambulante Behandlungen. Diese werden über die Grundversicherung abgerechnet. Derweil sieht das Gesetz vor, dass sie sich an den stationären Kosten beteiligen müssen. Dies mit einem Anteil zwischen 45 und 55 Prozent. Auch weil das System für die Kantone, die gleichzeitig auch Aufsichts- und Steuerungsorgane sind, Fehlanreize bietet, soll es angepasst werden. Dies im Rahmen der von der kantonalen Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) geplante Reform Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (Efas). Zur Debatte steht der Vorschlag, dass die Kantone künftig jeweils 20 Prozent der stationären und ambulanten Behandlungskosten übernehmen.
Die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) knüpft die Revision der Finanzierung an zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten im ambulanten Bereich. Dies in Form einer Zulassungssteuerung. Die den Krankenkassen nahe stehende Gesundheitspolitiker Ruth Humbel (CVP) sagte der NZZ, sie könne sich eine Einführung vorstellen. Sie plädiert aber für eine nationale Lösung. Und der Krankenkassenverband Santésuisse hält die Einführung von Mindestfallzahlen für selbständig praktizierende Chirurgen für wünschenswert.
Chirurgen üben Kritik
Ob der breiten Front glaubt Josef E. Brandenberg, Präsident des Chirurgenverbandes FMCH, dass eine Einführung sehr wahrscheinlich sei. Er begrüsse grundsätzlich die Gleichbehandlung von ambulanter und stationären Eingriffen, wird er in der NZZ zitiert. Ebenso, dass eine solche Regelung die Spezialisierung vorantreiben würde. Dennoch sieht Brandenberg die Entwicklung skeptisch. Mindestfallzahlen seien nicht per se ein aussagekräftiger Qualitätsindikator.