Während der Corona-Pandemie mussten viele Veranstaltungen und Kurse ausschliesslich online durchgeführt werden. Auch Geburtskurse von Hebammen fanden via Zoom, Teams oder anderen Kanälen statt. Aber nicht alle Krankenkassen wollen die Kosten für die Video-Liveschaltungen übernehmen, wie ein aktueller Fall aus Basel zeigt.
Der nicht namentlich genannte Versicherer wollte die 150 Franken für den Geburtsvorbereitungskurs nicht übernehmen, wie die Zeitung «20 Minunten» berichtet. Das Argument: Die Schwangere hätte den Kurs nicht per Video Liveschaltung belegen, sondern persönlich besuchen müssen. Die Krankenkasse stützt sich dabei auf die «Faktenblätter» des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Kasse stützte sich auf die BAG-Faktenblätter
Die Frau wehrte sich dagegen und legte Beschwerde ein. Mit Erfolg, wie das Urteil des Sozialversicherungsgericht nun zeigt. «Es gibt keinen plausiblen Grund, der gegen die Durchführung eines solchen Kurses per Zoom hätte sprechen können», zitiert die Zeitung aus dem Urteil.
Das Gericht hält fest, dass es sich bei den «Faktenblättern» um Verwaltungsweisungen handle. Diese seien für das Gericht nicht verbindlich. Zudem gehörten schwangere Frauen zu den Hochrisikopatienten. Und aufgrund der häufig wechselnden Verordnungen sei die Rechtslage im November 2020 ausserdem «relativ unübersichtlich» gewesen.