Kantone und Versicherer sollen einfacher untereinander kommu­nizieren

Auch der Bundesrat befürwortet einen einfacheren elektronischen Daten­austausch und hat jetzt die Vernehmlassung zur Gesetzes­änderung gestartet.

, 19. November 2021 um 06:00
image
  • versicherer
Mit einer Ausweitung des bisherigen Datenaustauschs zwischen Kantonen und Krankenversicherungen sollen administrative Erleichterungen geschaffen werden. Der Bundesrat habe die Vernehmlassung zur entsprechenden Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) eröffnet, heisst es in einer Mitteilung des Bundesrats.
Mit dem Entwurf zur KVG-Änderung werden 2 Motionen umgesetzt, die den zeitgemässen elektronischen Datenaustausch zwischen Gemeinden und Krankenversicherern sowie weniger Bürokratie bei spezifischen Fällen wie der Wohnsitzfrage eingefordert hatten. Einbeziehen will man dabei auch im Ausland wohnhafte Versicherte.
In der Diskussion der Gesetzesänderung illustrierte der Berner Ständeratspräsident Hans Stöckli (SP) das Problem unter anderem so: «Zwischen den Einwohnergemeinden und den Krankenversicherern sieht das Gesetz keine erleichterten elektronischen Überprüfungsmöglichkeiten zur Einhaltung der Versicherungspflicht vor. De iure müssten die Einwohnerdienste briefliche Einzelanfragen zuerst an die betreffenden Personen in ihrer Gemeinde und danach häufig an die Krankenversicherer richten, um die Einhaltung der Versicherungspflicht zu überprüfen. Kann keine Versicherung nachgewiesen werden, muss mit aufwendigen Verfügungen von Amtes wegen ein Krankenversicherer verfügt werden.»
Dass es auch anders geht, zeigt der Umgang mit den Prämienverbilligungen. Hier ist der Datenaustausch nach einem einheitlichen Standard bereits realisiert. Der Entwurf der Gesetzesänderung beruft sich deshalb auch auf das bestehende Modell zur Prämienverbilligung. Konkret sieht der «Entwurf die Einführung eines elektronischen Datenaustausches zwischen Kantonen und Versicherern in einem einheitlichen Verfahren vor».
Der Bundesrat betonte bei der Diskussion der Motionen, dass es bei der Einführung dieses Systems sehr wichtig sei, «an den Schutz der Interessen der Versicherten zu denken, insbesondere an den Datenschutz». Deshalb solle die mit der Einwohnerkontrolle beauftragte Stelle nur Zugang zu den Daten haben, die sie für ihre Arbeit benötigt, und nicht mehr. Und zudem müsse klar sein, dass «die Versicherungsverbände keine Organe der sozialen Krankenversicherung sind und daher keinen Zugang zu den persönlichen Daten der Versicherten haben und von diesem Datenaustausch ausgeschlossen werden sollten».
Wie nötig das ist, zeigte vor zwei Jahren ein Fall bei der Helsana Zusatzversicherungen. Damals entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Helsana Gruppe nicht einfach Daten der Grundversicherungen an eine Schwesterfirma weitergegeben dürfe.

  • Dieser Beitrag ist zuerst auf dem IT-Nachrichtenportal «Inside IT» erschienen. 

Artikel teilen

Loading

Comment

Mehr zum Thema

image

Ehemaliger Sympany-CEO an der Spitze von Eskamed

Michael Willer hat die Leitung von Eskamed übernommen. Das Basler Unternehmen hat sich auf die Qualitätssicherung in der Komplementär- und Präventivmedizin spezialisiert.

image
Gastbeitrag von Guido Schommer

Aufsichts-Populismus: Wer schützt die Versicherten vor der Finma?

Die Aufsichtsbehörde will den Zusatzversicherungsmarkt noch mehr regulieren. Den Versicherten hilft das nicht, im Gegenteil: Spitäler geraten unter Druck, die Spitalwahl wird eingeschränkt, die Versorgung leidet.

image

«Nur in Genf und der Waadt haben wir noch Probleme»

Die Finma genehmigt keine neuen Produkte der Krankenzusatzversicherer, solange nicht alle Transparenzanforderungen erfüllt sind – und solange sich die Ärztegesellschaften am Genfersee querstellen.

image

Prio.Swiss hält gar nichts von höheren Senioren-Prämien

Keine Abkehr vom Solidaritätsprinzip: Der neue Krankenkassenverband findet höhere Prämien für alte Menschen ungerecht – und eine unnötige Verkomplizierung.

image
Gastbeitrag von Felix Schneuwly

Beenden wir die Zwangsehe der Tarifpartner

Regulierung und Bürokratie treiben die Gesundheitskosten in die Höhe – ohne Mehrwert für die Bevölkerung. Vertragszwang, Zwangsgemeinschaft der Tarifpartner, Territorialitätsprinzip: Wir sollten solche alten Zöpfe abschneiden.

image

Swica baut ab: 30 Stellen und drei Regionaldirektionen

Die Winterthurer Krankenkasse Swica spart 50 Millionen Franken Verwaltungskosten und streicht drei Regionaldirektionen.

Vom gleichen Autor

image

Arzthaftung: Bundesgericht weist Millionenklage einer Patientin ab

Bei einer Patientin traten nach einer Darmspiegelung unerwartet schwere Komplikationen auf. Das Bundesgericht stellt nun klar: Die Ärztin aus dem Kanton Aargau kann sich auf die «hypothetische Einwilligung» der Patientin berufen.

image

Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse

Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.

image

Warum im Medizinstudium viel Empathie verloren geht

Während der Ausbildung nimmt das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten tendenziell ab: Das besagt eine neue Studie.