Jetzt offiziell: Verzerrungen, Bevorzugungen, Vetterliwirtschaft

Ein Bericht des Bundesrats sichtet klare Wettbewerbsverzerrungen bei den Spitälern, öffentliche Häuser seien mehrfach bevorzugt. Die Privatkliniken fordern nun, dass all diese Krankenhäuser verselbstständigt werden.

, 8. Dezember 2017 um 16:18
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Eigentlich verriet der Bundesrat heute kein grosses Geheimnis. Aber dass er das offene Geheimnis aussprach, ist immerhin bemerkenswert: Es gibt Wettbewerbsverzerrungen unter den Spitälern, so in etwa das Fazit eines heute veröffentlichten Berichts der Landesregierung. Die Kontrolle der öffentlichen Krankenhäuser ist nicht sehr sauber; und es liegt einiges im Argen bei dem, was man neudeutsch «Corporate Governance» nennt. 
Natürlich formuliert der Bundesrat die Sache vorsichtiger: «Eine Trennung von Regulierung, Ausführung und Kontrolle ist in der Praxis jedoch nicht gegeben», heisst es etwa. Oder: «Die Fallbeispiele zeigen, dass Politikerinnen und Politiker der Legislative und Exekutive im Aufsichtsgremium Einsitz nehmen können oder aber das Spital direkt der Exekutive unterstellt ist, also gar kein Verwaltungsrat zwischengeschaltet ist.»

Öffentliche Ausschreibung? Nur teilweise.

Im Hintergrund steht, dass der Bundesrat nach zwei Aufträgen aus dem Parlament die Rolle staatlich beherrschter Unternehmen untersuchen musste. Die Aufgabe ging dann weiter an das Ökonomen-Büro Polynomics, und dieses nahm insbesondere kantonale Institutionen ins Visier, beispielsweise die Kantonalbanken. Und eben auch die Spitäler – wobei die Ökonomen hier inbesondere die Zürcher Stadtspitäler Triemli und Waid sowie die Genfer Unikliniken HUG untersuchten. 
Polynomics: «Staat und Wettbewerb. Institutionelle und wettbewerbliche Aspekte bei kantonalen und kommunalen Unternehmen. Studie im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO», November 2017.
Bei einem entscheidenden Referenzpunkt hapere es definitiv, so die Autoren (beziehungsweise der Bundesratsbericht): nämlich dass die Grundversorgungsaufträge nur teilweise öffentlich ausgeschrieben werden. Der Wettbewerb mit privaten Anbietern werde «durch Spezialbewilligungen und asymmetrische Regulierungen zugunsten der öffentlichen Spitäler verzerrt». Auch könnten Quersubventionierungen nicht ausgeschlossen werden, und schliesslich hätten die öffentlichen Spitäler Finanzierungsvorteile, etwa durch nicht abgegoltene Defizitgarantien.
Und so sei denkbar, dass die untersuchten Spitäler «marktunfähige Kostenstrukturen in Kauf nehmen und diese erhalten bleiben».
Der Verband Privatkliniken Schweiz PKS reagierte bereits auf die Thesen aus Bern. Es sei nun «höchste Zeit, dass die Kantone flächendeckend ihre Hausaufgaben machen und die öffentlichen Spitäler verselbständigen». 
Und weiter: Die Kantone müssten die Interessen der Versicherten und Steuerzahler ernst nehmen und «den Weg zu mehr Transparenz, für faire Wettbewerbsbedingungen und für eine saubere Governance im Spitalbereich unter die Füsse nehmen».
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