Hausarzt untergetaucht – Bewilligung weg

In Brugg verschwindet ein Arzt spurlos und lässt die Dossiers zurück. Sollte er zurückkehren, dürfte er nicht mehr praktizieren – mangels Vertrauenswürdigkeit.

, 24. August 2016 um 09:52
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  • praxis
  • kanton aargau
Wir hatten an dieser Stelle ja schon von jenem Hausarzt berichtet, der von einem Tag auf den anderen verschwunden war: Die Praxis in Brugg geschlossen, an der Türe ein Schreiben, das endet mit dem Satz: «Die Krankengeschichten können ab Montag, 6. Juni, beim KG-Archiv Schweiz in Kehrsatz bezogen werden». Keine weiteren Erklärungen.
Der Kanton Aargau hatte da bereits die Patientendossiers sichergestellt. Bis heute fehlt vom Arzt jede Spur, und so wird ihm nun die Bewilligung entzogen. Wie die «Aargauer  Zeitung» meldet, hat das Gesundheitsdepartement die Sache dem Abwesenden per Amtsblatt mitgeteilt – dort wurde eine «Verfügungszustellung» mit dem Titel «Entzug der Berufsausübungsbewilligung» veröffentlicht.
«Die mit Datum vom 8. Juli 2014 an B. erteilte Berufsausübungsbewilligung zur fachlich selbstständigen Tätigkeit als Arzt im Kanton Aargau wird entzogen», heisst es da. 
Weshalb? «Die Voraussetzungen für eine Berufsausübungsbewilligung sind nicht mehr erfüllt, insbesondere aufgrund der nicht vorhandenen Vertrauenswürdigkeit», erklärte Departementssprecherin Daniela Diener in der AZ.

Auch noch falsche Titel?

Allerdings könne der 52jährige jederzeit einen neuen Antrag für eine Berufsausübungsbewilligung stellen. Nur: «Wegen nicht vorhandener Vertrauenswürdigkeit würde ein solcher Antrag aber im vorliegenden Fall vom Kanton nicht bewilligt.»
Seit Mai habe der Kanton über verschiedene Kanäle vergeblich versucht, mit B. Kontakt aufzunehmen.
Hinzu kommt, dass die Staatsanwaltschaft im Juni gegen den Mann ein Verfahren wegen Betrugs eröffnet hat. Denn womöglich hatte sich der rumänischstämmige Arzt, der aus Deutschland zugezogen war, falsche Titel zugesprochen. 
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