Genfer Privatklinik für drei Monate gesperrt

Der Genfer Gesundheitsminister Mauro Poggia lässt den Betrieb der Klinik Corela für drei Monate einstellen. Der Grund ist ein Bundesgerichtsentscheid.

, 26. Februar 2018 um 09:10
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Der Kanton Genf entzieht der Privatklinik Corela (MedLex) die Bewilligung für drei Monate. Die Sanktion betrifft die Abteilungen für Psychiatrie und Expertise. Der Entscheid tritt Anfang März in Kraft, wie das welsche Fernsehen RTS berichtet. 
Der Kanton wolle zudem seine Kontrolle bei der auf medizinischen Gutachten spezialisierten Klinik verstärken. Anlass für das Verbot ist ein Entscheid des Bundesgerichts. Darin ist von «zweifelhaften Praktiken» die Rede.

Gefälligkeitsgutachten für Versicherer

Konkret geht es hauptsächlich um den Leiter der Klinik im Genfer Stadtteil Champel: Dieser habe eigenmächtig Gutachten und Diagnosen erheblich modifiziert – ohne Zustimmung der jeweiligen Experten und ohne die Patienten zu untersuchen. Er erklärte, er habe die Befragten nicht noch einmal stören wollen. 
Das Gericht bezeichnete «das Verhalten von Dr. B. als gravierende Verfehlung und als eine schwerwiegende Verletzung der Berufspflicht».
Betroffen sind mindestens elf Gutachten – zu Ungunsten der Versicherten. Aus Dokumenten geht hervor, dass die Berichte mit völlig anderen Schlussfolgerungen abgeändert wurden, um den Versicherungsgesellschaften entgegenzukommen («pour complaire aux mandants de la clinique, à savoir les assurances»), wie die Zeitung «Le Temps» berichtet. 

Klinik Corela wehrt sich

In der Zwischenzeit hat die Corela-Klinik ihren Namen im Handelsregister auf MedLex geändert und ihre Website erneuert. Aber der Kanton Genf versichert: Die Sanktion gilt unabhängig vom Firmennamen.
Das private Gutachterinstitut selbst wehrt sich auf ihrer Webseite im Detail. Es komme vor, dass medizinische Sachverständige ihre selbst erstellten Berichte nicht selber unterzeichnen könnten – zum Beispiel bei Abgabe des Mandats. Genau dies sei bei den elf Fällen aus dem Jahr 2011 der Fall gewesen. 
Der Entscheid des Bundesgerichts sei ferner online nicht zugänglich und nur durch eine Indiskretion an die Medien gelangt. Superprovisorische Massnahmen haben bislang die Veröffentlichung der Geschichte verhindert. 
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