Genfer Augenärztin darf nicht mehr operieren

Das Verwaltungsgericht verbietet einer Augenärztin, Eingriffe durchzuführen – auf unbestimmte Zeit.

, 11. Juli 2016 um 08:00
image
  • genf
  • ärzte
  • ophthalmologie
Der Grund sind mehrere Beschwerden von Patienten. Mindestens drei Patienten der Ärztin haben zwischen 2009 und 2011 vollständig oder teilweise ein Augenlicht verloren. Dies berichtet die «Tribune de Genève».
Die Ärztin habe bei Katarakt-Operationen «grundlegende Fehler» begangen, so ein Gutachten des Genfer Verwaltungsgerichts. Sie habe ihre Fähigkeiten überschätzt und kein Fehlerbewusstsein gezeigt, heisst es. 
Die Richter verbieten der Ophtalmologin, künftig Operationen durchzuführen – und zwar auf unbestimmte Zeit. Der Verteidiger will das Urteil nun aber anfechten und an das Bundesgericht weiterziehen. 
Artikel teilen

Loading

Comment

Mehr zum Thema

image

Ein «Curriculum» für junge Hausärztinnen und Hausärzte

Das Spital Bülach hat eine Lösung gegen den Hausärztemangel: Es bildet Ärzte und Ärztinnen speziell fürs Zürcher Unterland aus.

image

Neuer Präsident der Gesellschaft für Dysphagie

Bartosz Bujan von der Klinik Lengg wird Nachfolger von Jörg E. Bohlender

image

Darum ist der Kanton Uri für junge Ärzte interessant

Lange war Uri bei der Ärztedichte das Schlusslicht. Heute zieht es immer mehr junge Ärzte in den Innerschweizer Kanton - dank verschiedenen Förderinitiativen.

image

In Deutschland droht der nächste Ärzte-Streik

60'000 Spitalärzte prüfen den Ausstand. Womit die Streikwelle in Europas Gesundheitswesen bald den nächsten Höhepunkt erreichen könnte.

image

Einstimmig: Zürich soll Medizin-Studienplätze massiv ausbauen

Der Kantonsrat beauftragt die Regierung, zu berechnen, wie 500 zusätzliche Plätze geschaffen werden könnten.

image

Kein Geld und keine Zusammenarbeit mehr mit Tabakindustrie

Deutsche Ärzte wollen sich nicht mehr von Tabakherstellern beeinflussen lassen. Sie haben deshalb einen neuen Kodex vereinbart.

Vom gleichen Autor

image

Arzthaftung: Bundesgericht weist Millionenklage einer Patientin ab

Bei einer Patientin traten nach einer Darmspiegelung unerwartet schwere Komplikationen auf. Das Bundesgericht stellt nun klar: Die Ärztin aus dem Kanton Aargau kann sich auf die «hypothetische Einwilligung» der Patientin berufen.

image

Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse

Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.

image

Warum im Medizinstudium viel Empathie verloren geht

Während der Ausbildung nimmt das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten tendenziell ab: Das besagt eine neue Studie.