Ambulante Kosten: Kurswechsel bei den Kantonen?

Im Tauziehen zwischen den Kantonen und den Versicherern schlägt GDK-Präsident Thomas Heiniger vor, ambulante Behandlungen durch den Kanton künftig mitzufinanzieren.

, 5. Oktober 2017 um 09:12
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Die Krankenversicherer möchten eine einheitliche Kantonsbeteiligung für den stationären und für den ambulanten Bereich. Doch bislang lehnte die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) eine Mitfinanzierung von ambulanten Behandlungen klar ab.
GDK-Präsident Thomas Heiniger schlägt nun jedoch «einen dritten Weg» vor, wie die «Luzerner Zeitung» meldet. 
  • Erstens sollten Leistungen an der Schnittstelle ambulant-stationär entlang der Operationsliste definiert werden. 
  • Und zweitens könnte die Abgeltung für Ärzte und Spitäler pauschal zu erfolgen.

«Kosten dämpfen statt verschieben»

Unter diesen Bedingungen werde die GDK die Diskussion über die Modalitäten einer Mitfinanzierung im ambulanten Bereich von klar abgegrenzten Leistungen aufnehmen, sagte Heiniger vor kurzem. Der Zürcher Gesundheitsdirektor wolle Kosten dämpfen statt nur Gelder verschieben. 
Die Zeitung beziffert die Kosten auf insgesamt acht Milliarden Franken, welche die Kantone bisher ausschliesslich an stationäre Behandlungen zahlen – und mit denen künftig auch ambulante mitfinanziert werden sollen.

Humbel: «Besser als gar nichts»

Ob Heiniger bei seinen GDK-Kollegen durchdringen werde, müsse sich allerdings noch weisen. Die «Luzerner Zeitung» kommentiert seinen Vorschlag als «Tabubruch» und als «taktischen Schachzug mit ungewissem Ausgang.»
Für Nationalrätin Ruth Humbel tönt Heinigers Vorschlag ja gut und wäre besser als nichts. «Die Schnittstellen hätten wir dann einfach zwischen ambulanten Spitalleistungen und Eingriffen in der Arztpraxis», sagt sie dem Blatt. Eine einheitliche Finanzierung über den ganzen Prozess wäre für Humbel zielführender.
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