Ein 55-jähriger bulgarischer Arzt hätte in der Schweiz mit seinem Abschluss lediglich den Titel «Dr. med. (BG)» führen dürfen. Das BG steht dabei für Bulgarien. Dies, weil sein in Bulgarien abgeschlossener Titel in der Schweiz nicht anerkannt ist. Trotzdem trat der Arzt in seinen E-Mails und auf Webseiten im Internet mit «Dr. med.» ohne (BG) auf und schrieb auch seine Briefkästen entsprechend an, unter anderem auch im Kanton Zürich.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat ihn deshalb zu einer Geldstrafe von 15'000 Franken verurteilt, wie die NZZ berichtet. Die Strafe muss er zusätzlich zu einer Busse von 2'000 Franken und einer Gebühr von 1'600 Franken bezahlen. Der Mediziner hat gegen das Gesundheitsgesetz verstossen, unlauteren Wettbewerb betrieben und das Medizinalberufegesetz nicht eingehalten. Weiter hat er in zwei Zürcher Arztpraxen trotz Aufforderung ohne Bewilligung eine Assistenzärztin beschäftigt. Die Geldstrafe wurde unbedingt ausgesprochen, weil er bereits zweifach vorbestraft war.
Gesundheitsdirektion zeigte lange Geduld mit ihm
Damit habe der Mediziner billigend in Kauf genommen, die Patienten hinsichtlich seiner tatsächlich vorhandenen Fähigkeiten zu täuschen, berichtet die NZZ über das inzwischen rechtskräftige Urteil. In der Schweiz verfüge er über keinen rechtmässigen medizinischen Doktortitel.
Der Kanton Zürich zeigte allerdings lange Geduld mit dem bulgarischen Arzt. Vier Mal hat ihn die Gesundheitsdirektion zwischen Oktober 2016 und Februar 2020 darauf aufmerksam gemacht. Der Kanton Zürich hat ihm im Frühling 2021 schliesslich die Berufsausübung entzogen. Trotzdem behandelte er danach noch Patienten. Vor kurzem hat ihm auch der Kanton Bern die Bewilligung entzogen.