Die Klage des betrügerischen Arztes lief ins Leere - Urs P. Gasche muss nicht zahlen

Urs P. Gasche von Infosperber muss dem betrügerischen Arzt aus Muri bei Bern weder Schadenersatz noch Genugtuung zahlen. Sie einigten sich auf einen Vergleich.

, 15. September 2020 um 21:31
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  • ärzte
Insgesamt 35’000 Franken zu viel verlangte ein Arzt aus der Berner Vorortsgemeinde Muri allein von der Visana. Er verrechnete Patientenleistungen, die er gar nie vorgenommen hatte. Das schrieb Medinside am 4. Mai 2017. 
Per Strafbefehl ist der Deutsche, Jahrgang 1973, zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 120 Franken verurteilt worden. Darauf hat ihm das Kantonsarztamt wegen fehlender Vertrauenswürdigkeit die Berufsausübungsbewilligung entzogen. Das war Ende Oktober 2017.

«Diagnose Betrug»

Das hinderte aber den Arzt aus Muri bei Bern nicht daran, bis Mitte Januar weiterhin Patientinnen und Patienten zu behandeln und dafür bei den Krankenversicherern Rechnung von rund 70'000 Franken zu stellen.
«Diagnose Betrug» titelte die Berner Zeitung am 29. August 2019. Weil der Allgemein-, Hals-, Nasen und Ohrenarzt trotz entzogener Berufsausübungsbewilligung weiter Patienten behandelte und Leistungen verrechnete, verknurrte ihn das Berner Regionalgericht zu einer bedingten Gefängnisstrafe von neun Monaten.

Infosperber enthüllte den Namen

All das berichtete nicht nur die Berner Zeitung; auch das Onlineportal Infosperber nahm sich der Sache an. Doch im Unterschied zur grössten Tageszeitung im Kanton Bern nannte Autor Urs P. Gasche den Namen des Verurteilten und zeigte ein Bild von ihm, damit seine Patientinnen und Patienten und andere über die Betrügereien bisher nicht informierte Krankenkassen informiert sind und handeln können.
Der Arzt, der nun in Österreich praktiziert, verklagte darauf die Schweizerische Stiftung zur Förderung unabhängiger Information (SSUI), die den Infosperber herausgibt, wegen Persönlichkeitsverletzung. Er verlangte Schadenersatz von 120'000 sowie eine Genugtuung von 15'000 Franken – zuzüglich Zins von 5 Prozent ab dem 21. August 2017.

Zivilverfahren endet mit einem Vergleich

Am Mittwochmorgen fand an der Effingerstrasse in Bern das Zivilverfahren statt. Kläger und Beklagter einigten sich mit einem Vergleich. Die SSUI verpflichtet sich, den Namen des Klägers in den URL der Online-Publikationen sowie bei Google, Swissdox und Schweizer Mediendatenbank SMD zu löschen. Schadenersatz oder eine Genugtuungssumme muss sie nicht bezahlen.
Ganz schadlos kann sich die SSUI nicht halten. Sie muss ein Viertel der Gerichtskosten von 4000 Franken übernehmen. Die restlichen drei Viertel wären durch den Kläger zu zahlen. Der Konjunktiv deshalb, weil der angeblich zahlungsunfähige Arzt unentgeltliche Rechtshilfe erhielt. 
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