Die ersten Pflegefachpersonen können sich als APN registrieren

Schon seit fast zehn Jahren setzen sich die Pflegeorganisationen dafür ein, dass der Titel für Pflegeexperten und -expertinnen Advanced Practice Nurses reglementiert wird – die Bemühungen haben sich gelohnt.

, 18. März 2021 um 06:00
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Bis anhin hatten Pflegeexperten und -expertinnen Advanced Pracitice Nurses (APN) ohne reglementierten Rahmen gearbeitet. Seit gestern aber dürfen sie den Titel «Pflegeexperte/Pflegeexpertin APN-CH» tragen und können sich in ein Register eintragen lassen.
Um den markenrechtlich geschützten Titel zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 
> Master of Nursing Science mit einem Fokus auf erweiterte und vertiefte Praxis
> Anstellung, die mindestens zu 40 Prozent klinische Praxis beinhaltet
> Nachweis von 50 Stunden Arbeitspraxis, die von Ärzten oder Pflegeexperten begleitet wurden; die Arbeitsprozesse müssen dokumentiert werden
Bei den Voraussetzungen stützt sich die Schweiz auf international anerkannte Modelle, etwa dem APN-Modell nach Hamric.

«Bindeglied in der Gesundheitsversorgung»

«Es sollte selbstverständlich sein, dass Pflegeexperten und -expertinnen gut ausgebildet sind», sagt Yvonne Willems-Cavalli, Vorstandspräsidentin des Vereins «APN-CH». Pflegeexperten und -expertinnen APN würden als Bindeglied in der ganzen Gesundheitsversorgung fungieren, so Willems-Cavalli.
Die Pflegeexperten APN arbeiten denn auch eng mit Ärzten, Pflegefachpersonen und anderen medizinischen oder paramedizinischen Berufsgruppen zusammen. «Insbesondere bei komplexen Krankheitsbildern können sie die Versorgungsqualität steigern und einen grossen Beitrag zur Patientensicherheit leisten», schreibt der Verein «APN-CH».

Die Bemühungen haben sich gelohnt

Die Trägerschaft des Vereins, bestehend aus den Pflegeorganisationen SBK, Swiss Nurse Leaders, VFP, IG Swiss ANP sowie der Lindenhof Stiftung Bern, und die Bildungsinstitutionen mit Masterausbildungen in Pflegewissenschaft setzen sich bereits seit 2012 für eine Reglementierung des APN-Titels ein. Das Anliegen, die Masterstufe Pflege im Gesundheitsberufegesetz (GesBG) zu regeln, kam 2016 jedoch nicht durch. Infolgedessen wurde 2019 der Verein «APN-CH: Organisation der Reglementierung» gegründet, der die eingangs erwähnten Kriterien ausgearbeitet hat, welche die Pflegefachpersonen dazu berechtigen, den Titel Pflegeexperte/Pflegegeexpertin APN zu tragen.
Die Anstrengungen des Vereins haben sich ausgezahlt. Willems-Cavalli sagt: «Wir erhalten viele positive Rückmeldungen. Von APN, die sich nun registrieren lassen wollen und auch von Ärzten, die seit langem mit APN-Pflegefachpersonen arbeiten und nun sehr froh sind, dass der Titel endlich reglementiert ist.» 
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