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Comparis schafft ein Gütesiegel für Krankenkassen: «Saubere Kundenwerbung». Wer sich vertraglich verpflichtet, bei der Werbung per Telefon oder E-Mail einen Verhaltenskodex einzuhalten und keine Daten von dubiosen Dritten abzukaufen, erhält das neue Comparis-Label.
Kernpunkt des Vertrages ist, dass man bei der Kundenwerbung am Telefon oder per E-Mail das Schweizer Recht einhält, insbesondere das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb UWG. Und folglich auch den «Stern-Eintrag» gegen Telefonwerbung berücksichtigt.
«Orientierung bei der Kassenwahl»
Eine weitere Klausel besagt, dass Angerufene darüber informiert werden, woher ihre Adresse stammt. Lösch- und Sperrwünsche kontaktierter Personen werden befolgt.
In einer weiteren Stufe erhalten jene Kassen, die komplett auf Kundenakquisition per Telefon verzichten, das Label «Keine Telefonwerbung».
«Das Gütesiegel gibt den Versicherten eine Orientierung bei der Wahl ihrer Krankenkasse», sagt Comparis-Experte Felix Schneuwly: «Krankenkassen, die nicht auf lästige Werbung setzen, sollen dank des Labels für den Konsumenten klar erkennbar sein.»
Bislang haben neun Krankenkassen den Label-Vertrag unterschrieben. Es sind dies:
- KPT/CPT,
- EGK Gesundheitskasse,
- Glarner Krankenversicherungen,
- Stiftung Krankenkasse Wädenswil,
- Krankenkasse SLKK,
- Rhenusana – Die Rheintaler Krankenkasse,
- Krankenkasse Luzerner Hinterland.
Das Gütesiegel «Keine Telefonwerbung» erhalten
- die Sumiswalder Krankenkasse,
- Sodalis Gesundheitsgruppe.
«Weitere Krankenkassen sind herzlich willkommen, dem positiven Beispiel dieser Kassen zu folgen», kommentiert Felix Schneuwly.
Die «Label-Krankenkassen» verpflichten sich auch zur Schulung und Überwachung der eigenen Mitarbeiter wie der beauftragten Makler und Call-Center. Konsumenten können Verstösse gegen den Vertrag direkt bei Comparis melden. 
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) begrüsst das Gütesiegel. Es könne helfen, «die ungeheure Zahl von Beschwerden wegen unerbetener Werbeanrufe zumindest im Krankenkassenbereich zu reduzieren», lässt sich der Leiter des Ressorts Recht, Guido Sutter, zitieren.
Doppelt gemoppelt hält besser?
Andererseits hatten die Krankenversicherer selber erst Anfang August vereinbart, einen
Kodex zur Kundenwerbung einzuführen – und diese Vereinbarung legt Wert auf dieselben Punkte wie Comparis.
Sie verpflichtet die Kassen, nur mit Maklern, Vermittlern oder Telefonmarketing-Anbietern zusammenzuarbeiten, wenn diese minimale Qualitätsanforderungen einhalten. Zu diesen Anforderungen gehören,
- dass der Name des Anrufers, die Firmenbezeichnung des Auftraggebers sowie der Zweck des Anrufs genannt werden.
- Es dürfen keine anderen Gesprächsbegründungen für den Anruf vorgegeben werden – beispielsweise eine Umfrage.
- Weiter darf die verwendete Telefonnummer nicht verschleiert oder unterdrückt werden.
- Die Vereinbarung verbietet zudem Anrufe ohne vorherige Zustimmung des Angerufenen, die sogenannte Kaltakquise.
- Makler, Vermittler und Telefonmarketing-Anbieter sind verpflichtet, sich an die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zu halten, insbesondere den Sterneintrag.
- Zudem darf die Aufwandentschädigung für Makler und Vermittler den Höchstbetrag von 50 Franken pro Versicherungsabschluss zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht überschreiten.
Mit einem Meldeformular auf der
Website von Santésuisse können Konsumenten Verstösse melden. Die Branchenvereinbarung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.