Bündner Regierung ruft erneut Pflegefachpersonen auf, sich zu melden

Pflegefachpersonen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden, die nicht mehr im Beruf tätig sind, können zu einem Corona-Einsatz verpflichtet werden.

, 12. Januar 2022 um 06:00
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Im Kanton Graubünden müssen sich alle Pflegefachpersonen, die derzeit jedoch nicht im Beruf tätig sind, beim Bündner Gesundheitsamt über dieses Online-Formular melden.
Damit soll genug Personal in den Spitälern und Altersheimen sichergestellt werden, wie der Kanton Graubünden heute in einer Medienmitteilung schreibt. Schweizer Medien haben darüber berichtet.
Davon betroffen sind alle Personen, welche im Kanton Graubünden wohnhaft sind, die über einen der folgenden Abschlüsse verfügen und nicht der Risikogruppe angehören: 
> Fachfrau/Fachmann Gesundheit (EFZ)
> Fähigkeitsausweis in praktischer Krankenpflege des SRK
> Pflegefachfrau DNI / Pflegefachmann DNI
> Diplom: Krankenschwester/-pfleger AKP/GKP/KWS/PsyKP
> Krankenschwester/-pfleger für Gesundheits- und Krankenpflege DNII
> Diplomierte Pflegefachfrau / diplomierter Pflegefachmann HF
> PHD Nursing Science
> Master of Science in Nursing (MSN)
> Master of Science in Pflege (MScN) FH
> Pflegefachfrau / Pflegefachmann FH (Bachelor of Science in Nursing (BScN)) 
Die Fachpersonen könnten zu einem Einsatz verpflichtet werden, heisst es in der Medienmitteilung.
Die Bündner Regierung hatte schon einmal einen solchen Aufruf gestartet, und zwar im Frühling 2020, also am Anfang der Pandemie. Gemeldet haben sich damals 1000 Pflegefachpersonen, die nicht mehr im Beruf tätig waren. Ein Grossteil davon hatte dann auch tatsächlich einen Einsatz gehabt. 
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