Als erstes begann jetzt der Kanton Luzern: Die Gesundheitsdirektion unter Guido Graf (CVP) verpflichtet seit Monatsbeginn die Listenspitäler, 13 Eingriffe nur noch ambulant durchzuführen – sofern nicht gewisse Ausnahmesituationen vorliegen. In Zürich startet Anfang nächsten Jahres eine ähnliche Übung: Hier hat die Gesundheitsdirektion unter Thomas Heiniger (FDP) eine 14er-Liste festgelegt und ins kantonale Gesetz schreiben lassen.
Doch Heiniger selbst stellte im Mai am Rande der Gesundheitsdirektoren-Konferenz fest, dass es ja nicht 26 verschiedene Kantons-Arten der Verlagerung von stationär zur ambulant braucht – und dass eine Bundeslösung wünschbar sei.
Ende 2017/Anfang 2018
So ist auch bekannt, dass das Bundesamt für Gesundheit nach einer nationalen «Ambulant-First-Liste» sucht, in Zusammenarbeit mit den Ärztegesellschaften. Doch offenbar wird die Sache schon bald konkret. Wie das BAG gegenüber Medinside bestätigt, fokussiert man sich auf eine Lösung mit einer beschränkten Zahl von Eingriffen – es seien weniger als 13. Diese Eingriffe sollen demnächst fixiert sein: «Die Festlegung einer künftigen Regelung sowie der Übergangsfrist durch das Eidg. Departement des Innern (EDI) ist für Ende 2017/Anfang 2018 vorgesehen.» Das heisst also: noch bevor die Zürcher Liste überhaupt eingeführt ist.
Dies ist insofern relevant, als es Zweifel an der Rechtmässigkeit der Luzerner und Zürcher Listen gibt. Die Beschränkungen könnten gegen Bundesrecht verstossen. Der Privatkliniken-Verband PKS legte eine Expertise des Verwaltungsrechtlers Urs Saxer vor, worin stand: «Die Kantone sind nicht befugt, die bundesrechtlichen Kriterien über die Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit zu konkretisieren und eine Liste von Eingriffen zu erlassen, welche ambulant statt stationär durchzuführen sind.»
Ein Wettrennen?
PKS-Generalsekretär
Guido Schommer monierte denn auch jüngst in der «Luzerner Zeitung» das Vorpreschen der Luzerner und Zürcher: Es sei «hochgradig unverständlich», dass kantonale Listen kurz vor einer Bundeslösung «durchgestiert» werde – als ob es um ein Wettrennen ginge.
Das BAG plant nun, die neue Gewichtung und die entsprechende Liste in der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV festzuschreiben. Sie wäre damit für alle Kantone gültig – mitsamt bestimmten Ausnahmeregelungen. Derzeit laufen Abklärungen mit betroffenen Parteien.
Die Sache sei nicht ganz unkomplex: Strukturen und Prozesse müssen bei den Leistungserbringer angepasst werden, es braucht ein Kontrollverfahren, womöglich sind auch Tariffragen zu klären. Dies die Begründung, weshalb das BAG zuerst eine tiefere Zahl von weniger als 13 Eingriffen und eine Übergangsfrist vorsieht. Diese aber soll schon bald beginnen.